Tressel: Einsatz der Bundespolizei weder rechtlich machbar, noch personell ansatzweise leistbar
Die Saar-Grünen haben der Landesregierung vorgeworfen, sich mit dem neuen Ankerzentrum in Lebach zum Erfüllungsgehilfen von Seehofers Symbolpolitik auf dem Rücken der Flüchtlinge zu machen. Zudem schwäche der Bundespolizeieinsatz in Lebach diese bei ihren gesetzlichen zugewiesenen Aufgaben Grenze, Bahn und Flughafen auf Kosten der inneren Sicherheit weiter und sei rechtlich höchst fragwürdig. Grünen-Landeschef Tressel warnte davor, mit Lebach einen bundesweiten Präzedenzfall im unwürdigen Umgang mit Menschen zu statuieren. CDU und SPD müssten die Kernprobleme der zentralen Massenunterkunft in Lebach lösen, statt diese mit einem Ankerzentrum zu zementieren und zu verstärken.
„Seehofers Überlebenskampf angesichts der drohenden CSU-Wahlniederlage in Bayern schlägt nun offenbar voll aufs Saarland durch. Die Landesregierung macht sich mit dem neuen Ankerzentrum zu seinem Erfüllungsgehilfen auf dem Rücken der Flüchtlinge. Andere Bundesländer haben zurecht darauf verzichtet, sich vor den Karren Seehofers spannen zu lassen. Statt die Kernprobleme der zentralen Massenunterkunft in Lebach zu lösen, wie das unwürdige Sachleistungsprinzip zu beenden, die Aufenthaltsdauer so kurz wie möglich zu halten und den Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben in einer eigenen Wohnung einem geregelten Tagesablauf nachzugehen, werden diese mit einem Ankerzentrum nun zementiert und sogar noch verstärkt“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Zudem sei die Belastungsgrenze der Bundespolizei im Saarland bereits heute überschritten. Tressel: „Die Bundespolizei im Saarland kann bereits ohne den Einsatz in Ankerzentren ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wegen Personalmangels kaum mehr erfüllen. Der Personalschlüssel ist äußerst knapp bemessen, zahlreiche Planstellen unbesetzt und der Krankenstand hoch. Wer jetzt 50 neue Bundespolizistinnen und –polizisten verspricht, muss auch sagen, wo die plötzlich herkommen sollen. Hier betreibt man entweder billigen Populismus im Vorfeld der Bayern-Wahl oder man riskiert durch Personalverschiebungen die Sicherheit an der Grenze, bei der Bahn und an den Flughäfen. Die weitere Erschöpfung der Bundespolizei kann keine Option sein.“
Die Aufgaben der Bundespolizei seien zudem im Grundgesetz und im Bundespolizeigesetz klar definiert. Tressel: „Eine Rechtsgrundlage für den Einsatz im Lebacher Ankerzentrum ist weit und breit nicht ersichtlich. Sogar im Rahmen der Amtshilfe wäre der Einsatz rechtlich höchst problematisch. Denn Amtshilfe darf nicht geleistet werden, wenn durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden. Wer die Einsatzfähigkeit der Bundespolizei für ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben schwächt, gefährdet aber die innere Sicherheit.“
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