Brandenburger Paritätsgesetz: Saarland muss nachziehen

Meyer-Gluche: Nur 17 der 51 Abgeordneten im Saar-Landtag sind weiblich

Als Reaktion auf den Beschluss des Brandenburger Landtages, wonach künftig Wahlvorschläge zur Landtagswahl alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen sind, fordern die Saar-Grünen die Große Koalition im Saarländischen Landtag auf, ebenfalls ein Paritätsgesetz auf den Weg zu bringen. Grünen-Generalsekretärin Meyer-Gluche betont, lediglich 17 der 51 Abgeordneten im Landtag seien derzeit weiblich.

„Im Landtag des Saarlandes sind gerade mal ein Drittel der Abgeordneten weiblich. Nicht viel anders sieht es in den vielen Kommunalvertretungen aus. Die Unterrepräsentanz von Frauen führt dazu, dass Bürgerinnen dort mit ihren spezifischen Perspektiven und Interessen nicht angemessen vertreten sind“, sagt Barbara Meyer-Gluche, Generalsekretärin von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Die Grünen-Politikerin fordert die Saar-GroKo auf, das Landtags- und Kommunalwahlrecht entsprechend zu ändern. Meyer-Gluche: „Alle Parteien und Wählervereinigungen müssen zukünftig gesetzlich verpflichtet werden, ihre Wahlvorschläge alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen. Der Landtag muss dazu das Landtags- und Kommunalwahlrecht durch ein Paritätsgesetz ergänzen.“

Mit einem Paritätsgesetz komme das Land dem Auftrag der Verfassung nach. Meyer-Gluche: „Die saarländische Verfassung macht in Artikel 12 deutlich, dass das Land die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken muss. Es wird Zeit, dass dies bei der Zusammensetzung des Landtags und der Kommunalvertretungen endlich gelingt. Brandenburg zeigt, dass dies geht.“