Kommunalwahl: Menschen am 26. Mai nicht ungerechtfertigt ausschließen

Tressel: Landtagsfraktionen dürfen Umsetzung des Richterspruchs nicht verschleppen

Die Saar-Grünen drängen darauf, bereits bei den Kommunalwahlen am 26. Mai niemand mehr ungerechtfertigt vom Wahlrecht auszuschließen und damit einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Grünen-Landeschef Tressel wirft den Landtagsfraktionen vor, die Umsetzung des Richterspruchs über die Kommunalwahl hinaus zu verschleppen. Während Baden-Württemberg sich bereits im Gesetzgebungsprozess befindet, um betreuten Menschen mit Behinderung bei den Kommunalwahlen am 26. Mai noch rechtzeitig eine Stimme zu geben, gebe es weder von der Saar-GroKo, noch von der Opposition im Saar-Landtag überhaupt mal Gesetzentwürfe.

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts war eindeutig: Pauschale Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen mit Behinderung verstoßen gegen das Grundgesetz, da sie gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstoßen und Menschen mit einer Behinderung benachteiligen. Auch im saarländischen Landtags- und Kommunalwahlgesetz werden ohne hinreichenden sachlichen Grund in gleichheitswidriger Weise derzeit Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Notwendig sei ein zügiges Handeln, um auch betreuten Menschen mit Behinderung bei den anstehenden Kommunalwahlen eine Stimme zu geben. Tressel: „Während in Baden-Württemberg Grüne, CDU und SPD rechtzeitig für den 26. Mai handeln, herrscht bei allen Landtagsfraktionen im Saarland völlige Lethargie bei einem so wichtigen Thema. Es ist ein Armutszeugnis für den demokratischen Rechtsstaat im Saarland, dass wider besseres Wissen bei den anstehenden Kommunalwahlen offenbar Menschen das Recht auf politische Teilhabe verwehrt werden soll. Wir brauchen zügig eine Anpassung des Kommunawalrechts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“