Zweckänderung nur unter engen Voraussetzungen – Innenminister Bouillon muss Polizei anweisen
Vor dem Hintergrund der umstrittenen Verwendung der Corona-Gästelisten in der Gastronomie für polizeiliche Ermittlungen fordert Jeanne Dillschneider, stellv. Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar und Sprecherin der Grünen-Landesarbeitsgemeinscha
„Bei der Nutzung von Daten zur Strafverfolgung ist äußerste Vorsicht geboten. Die Aushändigung der Gästelisten darf nur unter großen Vorbehalten geschehen. Innenminister Bouillon muss klarstellen, in welchen Fällen die Gästelisten im Ermittlungsverfahren genutzt werden dürfen. Die Nutzung der Listen könnte bei Gewalt- oder Sexualdelikten verhältnismäßig sein, uferlos ausweiten sollte die saarländische Polizei diese Praxis aber nicht.“
Dillschneider warnt vor einem Vertrauensverlust in die Corona-Maßnahmen: „Bürger könnten möglicherweise abgeschreckt werden, ihre Kontaktdaten auch weiterhin bei einem Besuch in der Gastronomie oder im Kino anzugeben. Gäste sollten bei Angabe ihrer Daten keine Abfrage zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten oder kleinerer Delikte befürchten müssen. Dies könnte auch dazu führen, dass Gäste falsche Daten angeben, was letztlich die Nachverfolgung von Infektionsketten hindert.
Dabei ist die Registrierung der Gäste Voraussetzung dafür, dass die Gastronomie geöffnet bleiben kann und die Pandemie eingedämmt wird. Unter diesem Aspekt sieht der Innenminister Baden-Württembergs die Zweckänderung als unzulässig an. Entscheidend ist, dass Rechtssicherheit über den Zugriff der Polizei auf die Daten besteht.“
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