Briefwahl für die Bundestagswahl 2013

Briefwahl jetzt! So gehts.

Wer krank oder im Urlaub ist, wer im Ausland lebt oder am Sonntag lieber frei hat, kann seinen Stimmzettel am 22. September nicht persönlich einwerfen. Hier hilft nur eins: Briefwahl beantragen und von jedem Ort der Welt GRÜNE wählen.

1. Wer kann per Briefwahl wählen?

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Du musst nur einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Seit den Europa- und Bundestagswahlen 2009 ist es nicht mehr erforderlich, einen wichtigen Grund für die Abwesenheit am Wahltag anzugeben.

2. Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Du musst hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr beantragt werden, also bei der Bundestagswahl 2013 bis zum 20. September 2013.

In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel.

3. Welche Unterlagen sind für die Briefwahl erforderlich?

BriefwählerInnen erhalten auf Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau);
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss
  • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

4. Wie wird brieflich gewählt?

So funktioniert die Briefwahl:

  • Stimmzettel persönlich ankreuzen
  • Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben;
  • „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
  • Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken
  • Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

5. Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

BriefwählerInnen müssen den Wahlbrief unbedingt rechtzeitig mit der Post absenden oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. BriefwählerInnen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holst du deine Briefwahlunterlagen persönlich ab, so kannst du deine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.