Teil 2: Das Schwammprinzip im Privaten umsetzen

Um einen echten nachhaltigen Schutz unserer Wohnungen vor Überschwemmung zu gewährleisten, ist es wichtig, das „Schwamm-Prinzip“ auf die kleinstmögliche Einheit einer Kommune, also nicht nur auf deren öffentliche Flächen und Gebäude, sondern vor allem auf die privaten Gebäude und die dazu gehörenden Freiflächen, herunterzubrechen.


Jedes Gebäude kann bei Starkregen an unterschiedlichen Punkten mehr oder weniger empfindlich getroffen werden. Das Ausmaß möglicher Schäden durch Starkregen hängt von vielen Faktoren ab, z. B. der Bauweise, der Niederschlagsdauer und –intensität und von den bereits getroffenen Schutzmaßnahmen. Auch die Art der Schäden kann vielfältig und unterschiedlich ausfallen, von feuchten Wänden, vollgelaufenen Garagen, Kellern oder gar Wohnungen bis zu einem Totalausfall der Elektrik.


„Eines ist klar, Starkregenereignisse werden an Anzahl und Intensität zunehmen, daher ist es gerade hier im Saarland mit einer hohen Eigenheimquote wichtig, private Wohngebäude resilienter dagegen zu machen. Für viele Neubaugebiete wird das in den kommunalen Bebauungsplänen schon vorgegeben, aber auch die Nachrüstung von bestehenden Gebäuden ist sinnvoll und notwendig“, erklärt Jeanne Dillschneider, Landesvorsitzende. „Dazu gehören z. B. der technische Schutz des Gebäudes durch bautechnische Maßnahmen wie Abdichtung der Außenwände, wasserdichte Verkleidung von Fenstern, Türen und Lichtschächten und der Bau von kleinen Schwellen an allen Orten, an denen das Wasser eindringen kann. Auch der Einbau von Rückstauklappen ist eine wichtige Maßnahme, gerade wenn das Haus in einem Hochwasserrisikogebiet steht.“


Viele Einfamilienhäuser sind umgeben von Freiflächen. Ein wesentlicher Beitrag zum Schutz vor Starkregenschäden ist die Beachtung des Schwamm-Prinzips.


„Auch im Kleinen gilt: so wenig versiegeln wie möglich, denn alles Wasser, das versickern kann, richtet weniger Schaden an. Auch bereits versiegelte Flächen können entsiegelt werden. Dazu gibt es entsprechende Förderprogramme. Auch ein Verbot von Steingärten sollte in Erwägung gezogen werden. In Speichern, von einfachen Regentonnen bis hin zu unterirdischen Zisternen, kann Wasser zurückgehalten und gespeichert werden. Ein weiterer Vorteil solcher Speicher: Das Wasser lässt sich später zum Bewässern des Gartens nutzen. Auch ein Gründach kann eine gewisse Menge Niederschlag aufnehmen und kann bei Starkregen den Wasserablauf drosseln. Rigolen dienen ebenso als gute Puffer. Über einen Schacht und gegebenenfalls zusätzliche Rohre fließt das Regenwasser in tiefere Erdschichten, wo es nach und nach versickert. Einen ähnlichen Effekt wie Rigolen haben Teiche mit einem Versickerungsbereich aus Kies“, ergänzt Jeanne Dillschneider.


Viele Hauseigentümer*innen sind allerdings zu wenig informiert über mögliche und notwendige Maßnahmen bzw. scheuen die Kosten.


Dazu Barbara Klein-Braun, stellvertretende Landesvorsitzende und Sprecherin der Grauen Günen: „Gerade ältere Menschen leben im Saarland höchstens zu zweit, oft aber auch allein in einem zu groß gewordenen Haus. Über notwendige Veränderungen sind sie nur unzureichend informiert und reagieren mit Abwehr. Gerade an der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben wir das feststellen müssen. Diese Menschen zu erreichen und ihnen ihre Angst vor notwendigen Veränderungen zu nehmen, muss eine wichtige kommunale Aufgabe werden.“


„Dazu brauchen die saarländischen Kommunen entsprechende Ressourcen, die das Land zur Verfügung stellen muss. Es müssen geeignete Instrumente entwickelt werden, um Eigenheimbesitzer*innen vor allem in besonders gefährdeten Gebieten von Klimaanpassungsmaßnahmen zu überzeugen. Dazu gehören verständliche und ansprechende Informationen, eine Vor-Ort-Beratung sowie finanzielle Anreize.“