Landesschiedsgericht

Das Landesschiedsgericht (LSG) besteht aus einer*einem Vorsitzenden und zwei Beisitzer*innen, die für zwei Jahre von der Landesdelegiertenversammlung gewählt werden. Seine Mitglieder dürfen nicht dem Vorstand einer Parteigliederung angehören. Parteimitglieder, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen, können ebenfalls nicht Schiedsrichter*innen sein. Die Schiedsrichter*innen sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.


Das Landesschiedsgericht ist zuständig

a) Streitigkeiten zwischen Parteimitgliedern und/oder zwischen Parteiorganen – soweit dadurch Parteiinteressen berührt werden;

b) die Anfechtung oder die Nichtigkeitserklärung von parteiinternen Wahlen und

c) Ordnungsmaßnahmen, sofern nicht Antragsteller*in und Antragsgegner*in dem gleichen Kreisverband angehören und ein satzungsgemäß funktionsfähiges Kreisschiedsgericht besteht.

d) Beschwerden gegen Entscheidungen eines Kreisschiedsgerichts

e) In allen Fällen, in denen keine Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts gegeben ist, sowie für Streitigkeiten, für die das Landesschiedsgericht nach Bundesschiedsgerichtsordnung zuständig ist.


Unser Landesschiedsgericht

Vorsitzender:

Frank Liesmann

Stellv. Vorsitzende:

Dr. Claudia Turner

Beisitzerin:

Andrea Schrickel

Stellv. BeisitzerInnen:

Benjamin Mey

Dr. Frank Kirchhoff


Kontakt

Mail: landesschiedsgericht@gruene-saar.de