Klimaschutzkonzept-Check der Saargrünen

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Landesregierung nun endlich die Absicht, ihren Klimaverpflichtungen nachzukommen, konkretisiert. Allerdings sind die im Entwurf des Klimaschutzkonzepts formulierten Ziele sehr wenig ambitioniert. Dies trifft insbesondere auf das Ziel der Anhebung der CO2-Reduktion von 55 auf 65 % bis 2030 zu. Grund ist der hohe Ausgangswert durch Bergbau und Kohleverstromung. Beides wurde durch Einflüsse der Bundespolitik zurückgefahren. Doch wurde diese Gunst leider in viel zu geringem Maß genutzt, um wirksame eigene Klimamaßnahmen in die Wege zu leiten. Dies wird schon dadurch erkennbar, dass die Planung bis 2030 nur einmal überprüft und ggf. nachgebessert werden soll. Selbst unter den optimistischen Annahmen des Konzeptes, wonach alle vorgestellten Maßnahmen greifen, wird das Ziel, 2045 Klimaneutralität für das Saarland zu erreichen, krachend verfehlt. Die Restquote an Klimagasen verharrt bei fast 30 %. Ein Klimaschutzkonzept, das seine eigenen Ziele dermaßen krass verfehlt, ist kein Klimaschutzkonzept, sondern ein Torso. Den Autor:innen fehlte offensichtlich der Mut, die fehlenden Maßnahmen zu definieren und dann zu implementieren.


Teil 1: Mangelhafte Maßnahmen im Sektor der Energiewirtschaft

Dazu Jeanne Dillschneider, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Saarland: „Die im Bereich Energie des Klimaschutzkonzeptes vorgesehenen Maßnahmen werden viel zu wenig bewirken. Es wird das Ziel ausgegeben, bis 2030 die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Land von aktuell 20 % auf 50 % zu heben. Doch wird nicht mal im Neubau eine wirksame, flächendeckende PV-Pflicht vorgesehen. Stattdessen mildert man die Pflicht auf einen „PV-ready“-Standard ab und überträgt die Verantwortung für alles Weitere den Kommunen mit vorhersehbarem Ergebnis. Mit welchen Mitteln und welchen Zwischenzielen ein 50 %-iger Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erreicht werden soll, wird hingegen nicht erläutert.“

„Für die öffentlichen Gebäude wird die energetische Sanierung erst bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Dieses Ziel gilt jedoch für jedermann. Wie die öffentliche Hand damit eine Vorbildfunktion übernehmen soll, bleibt rätselhaft. Es werden zwar viele weiche Faktoren angesprochen, die alle sinnvoll sind (insbesondere die Einführung eines CO2-Schattenpreises bei der Beschaffung), es fehlen jedoch ausreichende Standards, z. B. ein Nullenergiestandard bei Neubau und Sanierung (statt KfW 40 (1) und nur BNB-Standard Silber (2)) und ambitioniertere Zeitvorgaben, die durch Fremdvergaben durchaus zu erfüllen wären“, so Dillschneider weiter.

Volker Morbe, ebenfalls Landesvorsitzender der Saargrünen, ergänzt: „Die kommunalen Träger sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben personell und finanziell unterstützt werden. Konkret werden sie jedoch an den Bund weiterverwiesen (Kommunalrichtlinie). Es fehlt eine (z. B. vom Land getragene) unabhängige Energieagentur, die Beratungshilfen bieten könnte. Das ZEP-kommunal (3), welches die Kommunen bei Klimamaßnahmen unterstützen soll, bleibt weiterhin unzureichend ausgestattet. Vor allem fehlt eine umfassende Ausbildungsoffensive, um den allseitigen Mangel an Fachpersonal in absehbarer Zeit zu beseitigen. Es genügt nicht, mehr Personal einzustellen, es muss zuvor ausgebildet werden.“

„Im Energiesektor wird im Klimaschutzkonzept außerdem das Potenzial der Tiefengeothermie im Bereich der aufgegebenen Gruben nicht in den Blick genommen. Offensichtlich sind dem Institut die heute noch nutzbaren Potenziale nicht bekannt. Die künftige Versorgung mit Wasserstoff soll über Fernleitungen abgesichert werden. Die Produktion vor Ort wird jedoch nicht betrachtet. Die aktuellen Wasserstoffprojekte decken nur einen Bruchteil des vorhersehbaren Bedarfs, z. B. für die Stahlherstellung. Es fehlt ein Konzept für den Aufbau von Elektrolysekapazitäten bei gleichzeitiger Nutzung der großen Abwärmemengen“, fügt Morbe hinzu.


(1) Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Seit 1948 setzt sie sich im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. Die Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energie­effizienz an. Wer die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht und zusätzliche Anforderungen an die Nach­haltigkeit erfüllt, kann dafür eine Förderung erhalten. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienz­haus nur 40 % Primärenergie benötigt, verglichen mit einem Referenzgebäude (nach Gebäude­energiegesetz). Siehe auch: https://www.kfw.de/kfw.de.html
(2) Bewertungssystem für nachhaltige Bauvorhaben, siehe auch: https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/
(3) Zukunftsenergieprogramm kommunal (ZEP-kommunal), siehe auch: https://www.saarland.de/mwide/DE/downloads/energie/downloads_abt_f/F3/Foerderprogramme_F3/ZEP_Kom/Antragstellung_ZEP_Kom/Richtlinie_ZEP_kom.pdf?__blob=publicationFile&v=5