Urteil: Teilflutung des Bergwerks Saar war nicht rechtmäßig – Grüne sehen Vermutungen bestätigt

Im Klageverfahren der Gemeinde Nalbach gegen den im Jahr 2013 unter dem damaligen Wirtschaftsminister Maas genehmigten Teilanstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar hat das saarländische Verwaltungsgericht festgestellt, dass im Vorfeld der Genehmigung u.a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig gewesen wäre. Hierzu erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der Saar-Grünen, Barbara Meyer-Gluche:

„Mit dem Urteil hat das Gericht die Auffassung von uns Grünen bestätigt, dass die Genehmigung rechtswidrig war. Die ehemalige Grünen-Landtagsfraktion hatte bereits im Jahr 2015 unter Federführung von Hubert Ulrich bei den Rechtsanwälten Philipp-Gerlach & Teßmer bezüglich dieser Thematik ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu diesem Schluss gelangt ist.

Diese Flutung war der Grund für den auf Bestreben der Grünen-Landtagsfraktion in der letzten Wahlperiode eingerichteten Untersuchungsausschusses. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist klar, dass dieser völlig gerechtfertigt war.

Das Urteil ist außerdem eine schallende Ohrfeige für Heiko Maas. Denn es bestätigt unsere Vermutung, dass er in seiner damaligen Funktion als Wirtschaftsminister und oberste Bergbehörde der Genehmigung einer Teilflutung zugestimmt hat, die nicht rechtmäßig gewesen ist. Dies wiegt umso schwerer, als dass sowohl das Oberbergamt als auch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Einwände gegen die beabsichtigte Genehmigung hatten.“