Scharfe Kritik an Umweltminister Jost – Umweltpakt ersetzt keine konkrete Rechtsetzung
Im Zusammenhang mit den aktuellen Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Chemieplattform Carling und der Diskussion um ein atomares Endlager in Bure hat der grüne Bundestagsabgeordnete Markus Tressel Umweltminister Jost scharf kritisiert. Das Land habe Einflussmöglichkeiten regelrecht verschenkt und „heule jetzt Krokodilstränen“. Weder in Carling noch in Bure sei ein echter politischer Gestaltungswille der saarländischen Landesregierung erkennbar gewesen. Ein Umweltpakt, wie ihn die Große Koalition jetzt einmütig fordere, ersetze weder die konsequente Anwendung von bestehendem EU-Recht noch eine klare politische Positionierung.
Die Landesregierung steuere einen Zickzack-Kurs in dieser Frage. Jost habe etwa zur Fristverlängerung im Genehmigungsverfahren lediglich einen Brief an den zuständigen Beamten geschrieben statt sich auf höherer politischer Ebene für die Interessen der Betroffenen im Warndt einzusetzen. Tressel: „Wenn die Landesregierung eine Fristverlängerung im Anhörungsverfahren wirklich gewollt hätte, hätte sie beim Präfekten und im Zweifel in Paris vorstellig werden müssen. Jost schreibt Briefe und wundert sich, wenn niemand antwortet. Das ist entweder Naivität oder Absicht, in jedem Fall den Interessen des Landes abträglich.“
Es gebe zu Recht starke Zweifel daran, dass das laufende Genehmigungsverfahren, samt verweigerter Firstverlängerung und fehlender Übersetzung der Projektunterlagen mit geltendem EU-Recht vereinbar sei. Es wird immer deutlicher, dass offenbar zu stark auf den Goodwill des Unternehmens TOTAL gesetzt wurde, einem internationalen Großkonzern mit starken wirtschaftlichen Interessen.
Der Grünen-Politiker fordert klare Regeln für umweltbedeutsame Großvorhaben im Grenzraum. Dies könne auch beispielweise in einem Staatsvertrag geregelt werden. Tressel: „Der nun ins Spiel gebrachte Umweltpakt mag mittel- bis langfristig einen unterstützenden Sinn geben, was die Kommunikation zwischen den Ländern angeht, kann jedoch keinesfalls EU-Recht oder etwa einen verbindlichen bilateralen Staatsvertrag ersetzen. Angesichts der zahlreichen grenzüberschreitenden Probleme wie Cattenom, Bure, Fessenheim und Carling wäre ein entsprechendes Engagement von Landes- und Bundesregierung angezeigt.“
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