Anlässlich des 15. Jahrestages der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz fordern die saarländischen Grünen die Landesregierung auf, den Tierschutz nicht weiter als Randthema zu behandeln. Zum 1. August 2002 wurde der Tierschutz neben Umweltschutz und Sozialstaatlichkeit als drittes bedeutendes Staatsziel im Grundgesetz verankert. Staatsziele verpflichten Parlament und Regierung, auf das entsprechende Ziel hinzuwirken.
„Es ist unser verfassungsgemäßer Auftrag, Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und ihnen unnötiges Leid zu ersparen. Dieser Auftrag ist nun seit fünfzehn Jahren sogar im Grundgesetz festgeschrieben. Leider wird dem Staatsziel durch die Große Koalition immer noch zu wenig Bedeutung beigemessen und Tierschutz meist als Randthema behandelt“, erklärt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Dies verdeutliche insbesondere die dramatische Zunahme von Tierversuchen. Tressel: „Im Saarland lag die Zahl der Tierversuche im letzten Berichtsjahr des Deutschen Tierschutzbundes 2015 bei rund 26.000 und trotz Staatszielbestimmung um ein Vielfaches höher als noch vor fünfzehn Jahren. Die Landesregierung muss sich stärker für die Entwicklung und Anwendung von pharmazeutischen Alternativmethoden einsetzen.“ Auch die sachgrundlose Fuchsjagd im Saarland zeige die mangelnde Bedeutung des Tierschutzes im Land. Dabei belegten wissenschaftliche Studien, dass die Bejagung keine langfristigen Auswirkungen auf die Population habe.
Ebenso seien auf Bundesebene dringend bessere Regelungen in Bezug auf den Tierschutz notwendig, für die sich die Landesregierung noch stärker einsetzen müsse. Tressel: „Dies gilt insbesondere für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen, die kategorisch abzulehnen ist. Die Tiere werden ständigem Stress ausgesetzt, ihr natürlicher Bewegungsdrang wird stark eingeschränkt. Hinzu kommen fragwürdige Dressurmethoden. Die Landesregierung muss gegenüber der Bundesregierung darauf drängen, eine entsprechende rechtliche Grundlage für ein Wildtierverbot zu schaffen. Zahlreiche EU-Länder sind Deutschland in dieser Frage bereits voraus und haben eine solche Regelung längst verabschiedet.“
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