Am 9. Oktober wird das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis über die Zukunft des Waldstücks „Hanni“ am Stuhlsatzenhaus entscheiden. Die Bürgerinitiative „Hanni bleibt“ sowie die Naturschutzverbände BUND und NABU haben gegen die Rodungspläne der Landeshauptstadt Saarbrücken geklagt und bereits in den vergangenen Monaten wichtige juristische Erfolge erzielt.
Jeanne Dillschneider, MdB und Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar, erklärt: „Wertvollster Altbaumbestand darf nicht auf Vorrat für Stellplätze und unkokrete Bauvorhaben gerodet werden, während in der Innenstadt zahlreiche Bestandsgebäude leer stehen. Die Universität braucht zurecht Perspektiven zur Erweiterung. Doch leider hat die Landesregierung verpasst, frühzeitig nach naturverträglichen Alternativen zu suchen und plant nun lieber ohne Plan in den Wald hinein.“
Der Buchenwald am Stuhlsatzenhaus sei ökologisch von herausragender Bedeutung: „Als Trinkwasserschutzgebiet, Bannwald und Kern- und Biotopverbundswald erfüllt er gleich mehrere unverzichtbare Funktionen für das Klima, den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt. Genauso gravierend sind die Gefahren, die bei Starkregenereignissen entstehen könnten. Es ist unverantwortlich, dass das Land als Vorhabenträger trotz aller Kritik weiterhin an der Rodung festhält. Wir hoffen nun auf eine entsprechende Entscheidung des Gerichts zum Schutz des Waldes.“