Im Saarländischen Landtag werden derzeit drei Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (SVerf) sowie ein Gesetzentwurf zur Absicherung der Landeszentrale für politische Bildung diskutiert. Die Saar-Grünen, die 2024 ein eigenes Papier zur Sicherung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Saarland vorgelegt hatten (siehe Anhang), begrüßen diesen Schritt der Landesregierung. Das von Jeanne Dillschneider, Co-Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar, und Lisa Becker, Co-Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saarpfalz, verfasste Papier umfasst zehn konkrete Forderungen an die Landesregierung zur Schließung von Schutzlücken in der Landesgesetzgebung. In den nun vorgelegten Gesetzentwürfen werden maßgebliche Forderungen des Papiers umgesetzt.
„Es ist unsere Aufgabe als Demokrat:innen, unseren Rechtsstaat bestmöglich vor Angriffen von Verfassungsfeinden zu schützen. Bereits 2024 haben wir daher die saarländische Landesregierung aufgefordert, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und unsere Verfassungsorgane sowie die Landeszentrale für politische Bildung im Saarland resilienter zu machen. Es freut mich daher außerordentlich, dass die saarländische Landesregierung dieses Erfordernis endlich ebenfalls erkannt hat und handelt“, erklärt Jeanne Dillschneider.
Absicherung des Verfassungsgerichtshofes in der Landesverfassung
In den drei vorliegenden Gesetzentwürfen von SPD und CDU zur Änderung der SVerf werden Regelungen zur Wiederwahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichter:innen erstmals in der Verfassung aufgenommen. Weiterhin werden die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichtes sowie die Bindungswirkung der Entscheidungen statuiert. Auch werden Regelungen zur Amtsenthebung von Richter:innen gefasst und die Verfassungsbeschwerde wird verfassungsrechtlich (in Art. 97 S. 1 Nr. 4 SVerf) gesichert. Besonders erfreulich ist aus Sicht der Saar-Grünen auch die gesetzliche Absicherung der Großregion in der Präambel der Verfassung des Saarlandes.
Sicherung der Landeszentrale für politische Bildung
Eine weitere zentrale Forderung des Papiers, die gesetzliche Absicherung der Landeszentrale für politische Bildung, wurde bereits vergangene Woche im Bildungsausschuss des Landtages behandelt.
„Gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie immer stärker unter Druck gerät, müssen die Überparteilichkeit, Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Landeszentrale für politische Bildung als staatliche Einrichtung abgesichert werden“, so Dillschneider weiter. Unverzichtbar sei allerdings die Anbindung der Landeszentrale an den Landtag statt, wie von Landesregierung und SPD-Mehrheit geplant, an das Kultusministerium. Nur so könne die Unabhängigkeit der politischen Bildungsarbeit im Saarland zuverlässig gewährleistet und auch öffentlich dokumentiert werden.
Saar-Grüne sehen noch Nachbesserungsbedarf
An zwei weiteren zentralen Punkten sehen die Saar-Grünen ebenfalls noch Handlungsbedarf und verweisen dabei auch auf ihr Positionspapier (Anhang). Dies betrifft die Kündigung von Staatsverträgen (in Art. 95 Abs. 2 SVerf) sowie die Regelung zur Alterspräsidentschaft nach Dienstalter (gem. § 1 Abs. 2 Gesetz über den Landtag des Saarlandes).
„Aktuell muss der Landtag des Saarlandes nach Artikel 95 Absatz 2 der Verfassung des Saarlandes lediglich beim Abschluss von Staatsverträgen zustimmen. Um beispielsweise die Kündigung von Medienstaatsverträgen durch die Landesregierung allein zu verhindern, sollte auch die Kündigung von Staatsverträgen dem Landtag des Saarlandes obliegen. Darüber hinaus sollte die Alterspräsidentschaft künftig nicht nach dem Lebens-, sondern nach dem Dienstalter bestimmt werden“, fordert Dillschneider abschließend.