Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die deutsche Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gegen EU-Recht verstößt, erhöht den Handlungsdruck auf Bundes- und Landesebene erheblich. Ohne Gegenmaßnahmen drohen steigende Kosten, höhere Ticketpreise und Angebotskürzungen im Regionalverkehr.
Die saarländischen Grünen unterstützen die Forderungen des ökologischen Verkehrsclubs VCD sowie der Verkehrsunternehmen nach einer grundlegenden Reform der Trassenpreise ausdrücklich: „Das EuGH-Urteil war erwartbar und verschärft die Lage in Deutschland dramatisch. Jetzt ist für alle eindeutig, dass das bisherige System nicht zukunftsfähig ist. Wir brauchen endlich eine Reform hin zu fairen und klimafreundlichen Trassenpreisen“, erklärt Jose Ignacio Rodriguez Maicas, Sprecher von der Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität und Verkehr der Saar-Grünen.
Ohne die bisherige Preisbegrenzung drohen deutliche Mehrkosten für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, die ab 2026 zu Angebotskürzungen führen könnten. Die Saar-Grünen fordern, das bisherige Vollkostenprinzip durch das Grenzkostenprinzip zu ersetzen, wie es auch in vielen anderen europäischen Ländern üblich ist. Nur so könne die Schiene langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Für Bündnis 90/Die Grünen Saarland ist klar, dass eine starke Schiene zentral für Klimaschutz, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung ist.
Hanko Zachow, Generalsekretär der Saar-Grünen, sieht hier die Landesregierung in der Pflicht: „Die saarländische Regierung muss sich im Bundesrat klar für eine Reform der Trassenpreise einsetzen. Es geht darum, den Nahverkehr bezahlbar zu halten und eine Verlagerung zurück auf die Straße zu verhindern. Sollten die Trassenpreise infolge des Urteils steigen, darf dies nicht zu Lasten der Fahrgäste gehen. Das Land muss bereit sein, den Regionalverkehr finanziell zu stabilisieren, damit keine Verbindungen gestrichen werden. Wir nehmen Ministerin Berg hier beim Wort. Wer Klimaziele ernst nimmt, muss jetzt in Bus und Bahn investieren und darf den Nahverkehr nicht durch ein falsches Preissystem ausbremsen.“
Hintergrund: Beim bisherigen Vollkostenprinzip zahlen Bahnunternehmen die gesamten Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Schieneninfrastruktur. Beim Grenzkostenprinzip würden hingegen nur die zusätzlichen Kosten berechnet, die durch eine einzelne Zugfahrt entstehen, was die Nutzung der Schiene deutlich günstiger machen kann.