Innenminister Jost kündigt Änderungen am saarländischen Polizei- und Polizeidatenschutzgesetz an. Dazu die Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der saarländischen Grünen sowie Obfrau im Digitalausschuss, Jeanne Dillschneider: „Die geplanten Befugnisse müssen gut durchdacht sein und auf verfassungsrechtlich sicheren Füßen stehen. Gerade der automatisierte biometrische Internetabgleich greift tief in Grundrechte ein, während die Vereinbarkeit mit EU-Recht bis heute ungeklärt ist. Die Hoheit über teils hochsensible Polizeidaten muss bei den Behörden verbleiben und darf nicht an Dritte ausgelagert werden, deren Kontrolle nicht gewährleistet werden kann. Daher ist zumindest zu begrüßen, dass Innenminister Jost den Einsatz der US-amerikanischen Software Palantir ausschließt.“
Moderne und digitale Polizeiarbeit müsse mit Bürgerrechten in Einklang gebracht werden, so Dillschneider. „Richtig ist, dass wir die Polizei mit Befugnissen für eine moderne Polizeiarbeit im digitalen Raum ausstatten müssen. Dabei muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zweck Daten verarbeitet werden und wie Risiken für die informationelle Selbstbestimmung und IT-Sicherheit minimiert werden. Zudem braucht es rechtsstaatliche Leitplanken wie z. B. einen Richtervorbehalt.“
Dillschneider fordert jetzt einen transparenten Prozess, der insbesondere auch die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes involviert. Nur ein sorgfältiges Vorgehen könne Freiheit und Sicherheit in einen sachgemäßen Ausgleich bringen.