Grüne im Saarland: Verfassung nutzen, AfD entschlossen entgegentreten

Die Saar-Grünen fordern ein entschlossenes Vorgehen gegen die rechtsextremistische AfD. Mit dem Dringlichkeitsantrag „Hochstufung der AfD – Endlich handeln!“ verlangen sie konkrete Konsequenzen aus der aktuellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Antrag wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht auf dem Landesparteitag eingebracht und von den Delegierten mit breiter Zustimmung angenommen.

Dazu Volker Morbe, Landesvorsitzender der Grünen im Saarland: „Unsere Demokratie ist wehrhaft, aber sie muss jetzt auch handeln. Denn was im Verfassungsschutzbericht dokumentiert wird, ist längst Realität. Die AfD ist keine Protestpartei, sondern eine organisierte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Ein bislang kaum genutztes Mittel, das eine Einschränkung der AfD ermöglichen würde, ist das Verfahren zur Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes. Der Paragraf sollte herangezogen werden, um zu prüfen, ob entsprechenden AfD-Anhänger:innen Grundrechte, wie das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern, aberkannt werden können. Dies wäre ein gezielter Weg, um führende Köpfe wie Björn Höcke oder Maximilian Krah zur Rechenschaft zu ziehen.“

„Gerade vor dem Hintergrund, dass ein Parteiverbot juristisch komplex und politisch schwer durchsetzbar ist, bieten Verfahren nach Artikel 18 des GG eine schnellere Wirksamkeit und können uns vor Augen führen, wer in dieser Partei bewusst gegen die Menschenwürde und den Rechtsstaat agiert. Am 23. Mai jährt sich der Tag des Grundgesetzes zum fünfundsiebzigsten Mal. Das wollen wir zum Anlass nehmen, um nochmal zu betonen, dass unser Grundgesetz nicht nur ein historisches Dokument, sondern auch ein lebendiger Auftrag ist. Gerade vor diesem Hintergrund sollten wir uns stets fragen, ob wir nur tatenlos zuschauen wollen oder nicht doch die Mittel, die uns die Verfassung zur Verteidigung der Demokratie gibt, ausschöpfen wollen. Wir rufen deshalb die Bundesregierung, den Bundestag und die saarländische Landesregierung dazu auf, unverzüglich die Einleitung entsprechender Verfahren zu prüfen und nicht länger vor den politischen Konsequenzen der AfD-Einstufung zurückzuschrecken. Wer jetzt zögert, macht sich mitschuldig an der Aushöhlung unserer freiheitlichen Demokratie. Wir Grünen stehen hingegen fest auf dem Boden des Grundgesetzes und wir verteidigen es aktiv“, so Morbe abschließend.

Im Zentrum des Antrags stehen drei Ebenen des Handelns:

Auf Bundesebene wird die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht gefordert – unter Beteiligung aller demokratischen Fraktionen.
Auf Landesebene soll die saarländische Regierung umgehend prüfen, ob auch der Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden muss.
Auf kommunaler Ebene fordern die Grünen ein Ende jeglicher Zusammenarbeit mit der AfD – auch indirekt über gemeinsame Abstimmungen.