Saar-Grüne begrüßen geplante Standortdatennutzung bei Notrufen an die 110 – mehr Sicherheit dank moderner Technik

Die Saar-Grünen befürworten ausdrücklich den am Mittwoch, dem 25. Juni 2025, von CDU und SPD gemeinsam im saarländischen Landtag eingebrachten Antrag zur Änderung des Saarländischen Gesetzes. Mit der Änderung soll die Polizei künftig bei Notrufen über die 110 automatisiert Standortdaten empfangen dürfen. Die bisherige Regelung hatte eine gefährliche Lücke in der Notrufinfrastruktur hinterlassen, welche nun endlich geschlossen wird.

Dazu Hanko Zachow, Generalsekretär der Saar-Grünen: „Es darf nicht sein, dass Menschen in akuter Not die Polizei rufen, diese aber den genauen Einsatzort nicht ermitteln darf, obwohl die technische Möglichkeit dazu längst vorhanden ist. Gerade bei häuslicher Gewalt, medizinischen Notfällen oder bei Suizidgefahr kann eine präzise Ortung über Leben und Tod entscheiden. Bereits seit letztem Jahr besteht im Saarland die technische Möglichkeit zur automatisierten Standortübermittlung beim Notruf über AML (Advanced Mobile Location). Während dieses System über die Notrufnummer 112 seit 2020 erfolgreich eingesetzt wird, fehlte bislang die gesetzliche Grundlage für dessen Nutzung bei polizeilichen Notrufen über die 110. Andere Bundesländer haben hier längst vorgelegt und es ist höchste Zeit, dass das Saarland nachzieht.“

„Der neue Gesetzesentwurf ist ein überfälliger und wichtiger Fortschritt für die Gefahrenabwehr. Wer die 110 wählt, braucht schnelle, gezielte Hilfe – auch dann, wenn der genaue Standort nicht benannt werden kann. Es geht hier um die Sicherheit unserer Bürger:innen und die muss oberste Priorität haben. Die Standortdaten sollen ausschließlich zur Gefahrenabwehr genutzt werden und werden maximal 60 Minuten in anonymisierter Form gespeichert. Für die Telekommunikationsanbieter entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die technische Umsetzung bereits bundesweit geregelt ist. Wir sehen in dem Vorstoß ein gutes Beispiel dafür, wie moderne Technik verantwortungsvoll genutzt werden kann, um Menschen in Notlagen effektiver zu helfen – datenschutzkonform, zweckgebunden und im Sinne der öffentlichen Sicherheit“, so Zachow abschließend.