Mehr Qualität in der inklusiven Bildung durch anwendbare Kriterien

Saargrüne fordern kriterienbasierte Konzepte für Inklusion an Saarländischen Schulen

Im Vorfeld zur GEW-Veranstaltung „Gelingensbedingungen der Inklusion“ am 28.09.22, zu der die Ministerin für Bildung und Kultur eingeladen ist, haben die Saargrünen ihre Vorstellungen zur Qualitätssteigerung der inklusiven Unterrichtung veröffentlicht.

Seit 2016 gilt im Saarland die „Inklusionsverordnung“ und damit nach den „Pilotprojekten zur Entwicklung inklusiver Förderkonzepte“ der Jamaika- Regierung eine verbindliche rechtliche Grundlage im Schulordnungsgesetz für den Umgang mit Lerndefiziten bei Schülerinnen und Schülern.

„An vielen Schulen ist eine gewissen Inklusionsmüdigkeit bei allen Beteiligten festzustellen. Grund dafür ist Personalmangel, fehlende Initiative und Mut zum Aufbau wirkungsvoller Konzepte für die inklusiven Schulen im Saarland. Wenn diese Missstände nicht schleunigst behoben werden, ist die Inklusion an saarländischen Schulen endgültig gescheitert.“, so der stellvertretende Landesvorsitzende der Saargrünen und Sprecher der Grünen LAG Bildung Volker Morbe.  

Zusätzliche – von der GROKo aufgebaute – Förderschulen widersprechen dem Ziel der Inklusion und bremsen Entwicklungen zur Inklusion aus. Das sei seit langem bekannt und in den Medien immer wieder dargelegt worden.

Aus diesem Grund fordern die Saargrünen die Bildungsministerin auf, diese Schieflage zu beseitigen und schnell eine effektive Inklusion an den Regelschulen durchzusetzen.

Die Inklusionsverordnung gebe organisatorische Schritte und Vorschläge vor. Um wirkungsvoll und gerecht die knappen Mittel gegen die durch die Pandemie vergrößerten Lernlücken einzusetzen, bedürfe es nun der Fokussierung auf eindeutigere Kriterien.

  • Kriterien für die Absenkung des Anforderungsniveaus

Die Inklusionsverordnung ermöglicht den Schulen in Klassenkonferenzen das Absenken des Anforderungsniveaus für das Lernen und Leistungsbewertungen. Dieser Schritt war zuvor der Schulaufsicht vorbehalten und war nur nach einem „Sonderpädagogischen Gutachten“ zu genehmigen. Nun beschließt eine Klassenkonferenz eine Absenkung auf Basis von Förderdiagnostik und Förderplanung, die von und mit einer Förderschullehrkraft zu erstellen sind. Und die Klassenkonferenz kann diesen Schritt auch wieder revidieren. Gedacht ist das, um Lernlücken abzubauen, angewendet wird es zu oft, um dauerhaft das Anforderungsniveau abzusenken, was für viele Schüler*innen dann eine endgültige Schullaufbahnempfehlung darstellt. Deshalb ist es notwendig, Kriterien für das Instrumentarium der Absenkung des Anforderungsniveaus und für dessen Aufhebung festzulegen.  Hier böten sich Kriterien wie Noten in den Hauptfächern, diagnostische Erkenntnisse zu Lernvoraussetzungen (z.B. Sprache, Sozialverhalten, Motorik, Sprachstand im Deutschen, in der Herkunftssprache) an.

  • Kriterien für die gerechte Verteilung der die Regelschulen unterstützenden Ressourcen an Förderschullehrkräften

Die Anzahl der Förderschullehrkräften an den Regelschulen ist budgetiert. Die Zuweisung von Stunden an Förderschullehrkräften von den Förderzentren an die Regelschulen ist nicht transparent. Viele Schulleiter beklagen sich über eine zu geringe und ungerechte Stundenzuweisung.  Dies könnte vermieden werden, wenn die Stunden an einen klar definierbaren Bedarf gekoppelt wären. Hierzu könnte man sich z.B. die Anzahl der Schüler*innen mit abgesenktem Leistungsniveau, die Anzahl der DaZ SchülerInnen oder die der SchülerInnen in benachteiligter Lebenssituation vorstellen.

  • Kriterien für die Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams

Schon die unklare Aufgabenverteilung zwischen Förder- und Regelschullehrkräften steht einer erfolgreichen Inklusion im Wege. Hinzu kommt noch, dass es mehr bedarf als deren Zusammenarbeit. Nur die erfolgreiche Kooperation von mehreren Professionen kann für das Gelingen von Inklusion stehen. Verbindliche Kriterien für die Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams fehlen ganz. Schon die derzeit vorhandenen Kooperationspapiere, in denen die Aufgabenverteilung zwischen Regelschul- und Förderschullehrkräften festgelegt sind, sind nicht geeignet, Inklusion zu einem Erfolgsmodell zu machen, wie die konstante Exklusionsquote und der Aufbau neuer Förderschulen belegen. Neue kompetenzbezogene Kriterien der Zusammenarbeit aller müssen gefunden werden.

„Von den Schulaufsichten der verschiedenen Schulformen sollten Übereinkünfte für die anzuwendenden Kriterien zur Realisierung der Inklusion festgelegt werden. Auf dieser Ebene fehlen Übereinkünfte zur konkreten Realisierung der Inklusion. So haben wir viele vermeintlich inklusiv arbeitende Schulen. Aber woran orientiert sich die Qualität ihrer Arbeit? Exístiert an den Förderschulen qua Schulform Qualität?“, so Morbe.

Die Landesvorsitzende Uta Sullenberger äußert sich dazu wie folgt: „Mit der Erarbeitung von mehr kriterienbasierten Konzepten zum inklusiven Unterrichten ist es besser möglich, flächendeckend ein vergleichbares, gerechteres inklusives Bildungsangebot im Saarland aufzubauen. Die Pandemie und die im Brennglas gezeigten Defizite an den Schulen sollten nun Anlass sein, Inklusion endlich besser konzeptionell aufzustellen. Wir brauchen qualitative Verbesserungen hin zu strukturellen Veränderungen mit dem letztendlichen Ziel des schrittweisen Abbaus der Förderschulen.“