Kommunalwahl 2019: Wahlgleichheit bestmöglich sicherstellen

Tressel: Gesetzgeber muss Sitzzuteilungsverfahren demokratisieren

Als Reaktion auf die erneute Demokratisierung des bayerischen Kommunalwahlrechts durch die Einführung des Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers haben die saarländischen Grünen auf die Notwendigkeit eines zeitgemäßen Sitzzuteilungsverfahrens im Saarland hingewiesen. Grünen-Landeschef Tressel hat betont, das derzeit bei den Kommunalwahlen angewandte Verfahren nach d’Hondt stelle die verfassungsgemäß vorgeschriebene Gleichheit der Wahl nicht mehr bestmöglich sicher.

„Diese Woche hat der Bayerische Landtag den Weg für eine weitere Demokratisierung der Sitzzuteilung bei den Kommunalvertretungen frei gemacht. Wurde bisher noch das Verfahren nach Hare/Niemeyer angewandt, hat sich der Innenausschuss nun auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers geeinigt. Dieses Sitzzuteilungsverfahren wird bereits seit 2008 bei Bundestagswahlen eingesetzt und gilt als jenes, das die Gleichheit der Wahl am besten sicherstellen kann“, erklärt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Das Saarland hinke dieser Entwicklung bereits mehrere Jahrzehnte hinterher. Tressel: „Während Bayern bereits wiederholt das Sitzzuteilungsverfahren demokratisiert, verharrt das Saarland mit seinem Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt auf dem Stand der 80er Jahre. Denn vor über 30 Jahren hat sich der Bundestag bereits von diesem Sitzzuteilungsverfahren verabschiedet, da es die Gleichheit der Wahl nicht mehr bestmöglich sicherstellt.“ D’Hondt begünstige Wahlvorschläge mit den meisten Stimmen bei der Sitzzuteilung, so dass für Wahlvorschläge mit wenig Wählern mehr Stimmen für einen Sitz nötig seien.

Der Gesetzgeber müsse daher im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl im Jahr 2019 handeln. Tressel weiter: „Die Gleichheit einer Wahl ist ein hohes Gut und muss bestmöglich sichergestellt sein. Die Große Koalition muss endlich auch das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers für die Sitzzuteilung bei den Wahlen zu den Kommunalvertretungen einführen.“