Der Grünen-Politiker erklärt hierzu: „Bereits eine Lautstärke von 35 Dezibel führt dazu, dass Bluthochdruckwerte deutlich ansteigen. Das bestätigt das Umweltbundesamt. Anwohner bestehender Flughäfen müssen derzeit Grenzwerte von 65 Dezibel ertragen. Bewohner des Nordsaarlands messen bei militärischen Übungsflügen im Gebiet der Temporary Reserved Airspace Lauter sogar 80 Dezibel. Das Risiko eines Herzinfarkts steigt damit enorm. Zudem konnte in allen vom Umweltbundesamt untersuchten Regionen ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Höhe der Fluglärmbelastung und der Einnahme ärztlich verordneter Beruhigungsmittel festgestellt werden. Auch die Anwohner von Militärbasen klagen über Schlafprobleme. Trotzdem verschließt sich die Bundesregierung weiter einem generellen Nachtflugverbot oder, im Fall der Militärbasis, einer weiteren Einschränkung der Nutzungszeiten.“
Der Schutz vor Fluglärm ist in Deutschland im Luftverkehrsrecht unzureichend geregelt. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen „Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm“ (Drucksache 17/11081). Markus Tressel: „Es fehlen ambitionierte Schutzziele sowie einheitliche Lärmobergrenzen, ab denen Fluglärm für die Menschen als schädlich zu werten ist und entsprechend eingegriffen werden muss. Allerdings sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf.“
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