Die Grünen begrüßen das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der den Initiatoren der Bürgerinitiative „Stopp TTIP“ in ihrer Klage gegen die Europäische Kommission Recht gegeben hat. Nach Auffassung der Richter war die Ablehnung der Initiative durch die Europäische Kommission im Jahr 2014 rechtswidrig.
Die Landesvorsitzende Tina Schöpfer erklärt dazu: „Es ist erfreulich, dass das Gericht die Stimme der Bürgerinnen und Bürger in Europa gestärkt hat. Seit vielen Jahren gehen in ganz Europa über drei Millionen Menschen gegen TTIP auf die Straße und haben ihrem Protest in Form einer Bürgerinitiative Nachdruck verliehen. Mit ihrer Blockadehaltung gegenüber der Bürgerinitiative hat die Europäische Kommission der europäischen Demokratie schon damals einen Bärendienst erwiesen. Das Gericht bestätigt nun, dass sie auch rechtlich falsch gehandelt hat. Das Urteil sollte nun zügig umgesetzt werden. Um die Bürgerbeteiligung in Europa zu stärken, muss die Europäische Bürgerinitiative außerdem zu einem voll funktionsfähigen Instrument der direkten Demokratie weiterentwickelt werden.“
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