Tressel: Gefängnisse dürfen nicht zu Verwahranstalten verkommen
Als Reaktion auf den von der Gewerkschaft Strafvollzug bekannt gemachten extrem hohen Krankenstand in den saarländischen Gefängnissen und des massiven Stellenabbaus im Strafvollzug haben die saarländischen Grünen die Große Koalition aufgefordert, noch bei den laufenden Haushaltsberatungen gegenzusteuern und den geplanten Stellenabbau für das kommende Jahr zu stoppen. Grünen-Landeschef Tressel hat davor gewarnt, Gefängnisse zu reinen Verwahranstalten verkommen zu lassen.
„Die Situation im saarländischen Strafvollzug wird immer prekärer. Die Beamtinnen und Beamten sind völlig überlastet und häufen riesige Überstundenberge an. Der extrem hohe Krankenstand spricht eine deutliche Sprache. Obwohl die Situation seit Jahren bekannt ist, planen CDU und SPD weitere Stellen bis 2020 einzusparen. Bereits für das kommende Jahr 2018 sollen die Stellen nach dem Regierungsentwurf für den Haushalt von derzeit 465 auf nur noch 461 Stellen heruntergefahren werden“, erklärt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Die Große Koalition müsse den Stellenabbau beim Strafvollzug unverzüglich stoppen. Tressel: „Es ist dringend notwendig, dass CDU und SPD noch bei den laufenden Haushaltsberatungen gegensteuern und den Regierungsentwurf für den Haushalt 2018 entsprechend abändern.“ Ein ungebremster Stellenabbau gefährde die Anforderungen des Strafvollzugs an Sicherheit und Resozialisierung. Zugleich werde die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten im Strafvollzug verletzt.
Es bestehe die Gefahr, dass die Gefängnisse zu reinen Verwahranstalten verkommen. Tressel weiter: „Der Personalmangel gefährdet das im Saarländischen Strafvollzugsgesetz niedergelegte Resozialisierungskonzept massiv. Dabei verpflichtet das Grundgesetz das Land, ein wirksames Konzept der Resozialisierung zu entwickeln und den Strafvollzug darauf aufzubauen. Es besteht stattdessen die Gefahr, dass der Tätigkeitsbereich der Beamtinnen und Beamten auf reines Wegschließen reduziert und damit die verfassungsrechtlich gebotene Resozialisierung verletzt wird. Dies führt zwangsläufig zu einem Klima der Aggressivität, worunter die Beschäftigten und Inhaftierte zu leiden haben. Suizidversuche der Inhaftierten häufen sich und Beamte werden untauglich für den Vollzugsdienst.“
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