Schöpfer: Frauen haben ein Recht auf fachliche und seriöse Informationen
Die Saar-Grünen üben heftige Kritik an der negativen Haltung von Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer zur Abschaffung von § 219a StGB, der das so genannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt.
Grünen-Landeschefin Tina Schöpfer erklärt dazu: „Paragraf 219a, der das so genannte ,Werbeverbot‘ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, ist ein Relikt aus der Nazizeit. Er erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschaft. Die Bezeichnung ,Werbung‘ ist vollkommen irreführend, denn im Kern geht es nicht um Werbung, sondern es wird Ärztinnen und Ärzten verboten, Informationen zu Ablauf, Möglichkeiten und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen anzubieten, wie es der aktuelle Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldbuße von 6.000 Euro verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Internetseite einen Link mit entsprechenden Informationen aufgenommen hat, zeigt.
Um Frauen in einer Notsituation zu helfen und ergebnisoffen zu beraten, ist es gerade der falsche Weg, ihnen Informationen zu verweigern statt sie umfassend zu informieren. Das ist Politik aus der Mottenkiste, die die Rechte auf Informationsfreiheit und Selbstbestimmung mit den Füßen tritt. § 219a ist vollkommen absurd und aus der Zeit gefallen. Ärzt*innen müssen das Recht bekommen, über Schwangerschaftsabbrüche sachlich und fachlich zu informieren, damit Frauen in einer Notlage selbstbestimmt mit seriösen medizinischen Informationen eine Entscheidung über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch treffen können.
Das Medizin-Berufsrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind vollkommen ausreichend, um unangemessene Werbung zu unterbinden. Hier geht es nicht um Werbung, sondern um Information. Es ist eine vertane Chance, dass sich das Saarland nicht der diesbezüglichen Bundesratsinitiative von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen angeschlossen hat. Moderne Frauen- und Gesellschaftspolitik sieht anders aus.“
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