„Das Bundesverfassungsgericht hat heute festgestellt, dass zahlreiche Vorschriften über das Verfahren zur Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium verletzen.
Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer muss nun zügig dafür Sorge tragen, dass bereits zum Wintersemester 2018/19 eine verfassungsgemäße Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin an der Universität des Saarlandes erfolgt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht eine begrenzte Fortgeltung bis zum 31. Dezember 2019 angeordnet hat.
Eine Änderung des entsprechenden Staatsvertrages ist nun zügig in die Wege zu leiten. Insbesondere darf nun nicht darauf gewartet werden, ob eine neue mögliche Bundesregierung von ihrer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht.“
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