Schöpfer: „Kommunen brauchen Rechtssicherheit – Bundesregierung muss endlich Gesetz erlassen“
Anlässlich der neuerlichen Diskussion über Wildtiere im Zirkus in Neunkirchen und Saarbrücken haben die saarländischen Grünen erneut eine bundesweite Regelung gefordert. Grünen-Landeschefin Tina Schöpfer erklärt dazu:
„Die Forderung nach einem Wildtierverbot im Zirkus bewegt seit Monaten viele Menschen im Saarland, weil es immer wieder saarländische Kommunen gibt, in denen Zirkusse mit Wildtieren weiterhin auftreten dürfen wie z.B. in Neunkirchen, Saarbrücken und Sankt Ingbert. In Blieskastel haben Zirkuslöwen überwintert. Die Kommunen haben keine Handhabe, um ein rechtssicheres Verbot zu erwirken.
Schuld an der weiterhin unklaren Rechtslage trägt die Bundesregierung, die das Tierschutzgesetz auf Bundesebene verbessern müsste, in dieser Angelegenheit aber seit Jahren untätig geblieben ist. Und das obwohl sich der Bundesrat bereits mehrfach parteiübergreifend – zuletzt im Jahr 2016 – für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus ausgesprochen hat. In Saarbrücken hat die Stadtratsfraktion der Grünen bereits im Oktober 2017 und im März 2018 mit Anträgen versucht, ein Auftrittsverbot für Zirkusse mit Wildtieren auf öffentlichen Flächen zu erwirken mit der Begründung der Gefahrenabwehr, da Tiere aus ihren Käfigen ausbrechen könnten. Das war aus Sicht der Fraktion der einzige Hebel, um ein Verbot durchzusetzen. Allerdings wurden die Anträge von der Verwaltungsspitze nicht zugelassen mit der Begründung, dass für die Zirkusse eine so genannte tierschutzrechtliche Betriebserlaubnis vorliege. Wäre Gefahr im Verzug, würde diese Erlaubnis nicht vorliegen, hat die Stadt damals argumentiert. Dieses Beispiel zeigt, dass dringend auf Bundesebene ein Verbot von Wildtieren im Zirkus erlassen werden muss. Nur so kann weiteres Tierleid vermieden werden.
Die Bundesregierung darf sich nicht mehr länger aus ihrer Verantwortung für das Tierwohl stehlen und die Forderung der Bundesrates mit der Begründung zurückweisen, dass ein Wildtierverbot nicht mit dem Berufs- und Eigentumsrecht der Zirkusbetreiber*innen zu vereinbaren sei. Der Tierschutz ist in Artikel 20a des Grundgesetzes als Staatsziel definiert. Dass Zirkustiere unter ständigem Stress durch beengte Käfige, durch die Auftritte und fragwürdige Dressurmethoden leiden, ist damit nicht in Einklang zu bringen. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, ihrem verfassungsgemäßen Auftrag für den Tierschutz nachzukommen. Vor dem Hintergrund, dass es bei der Frage der Wildtierhaltung um nichts Geringeres als um das Wohl unserer Mitgeschöpfe geht, halten wir auch einen Eingriff in das Grundrecht der Berufs- und Eigentumsfreiheit der Betreiber*innen für verhältnismäßig.“
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