Grubenwasser: Rehlinger muss ihrer Aufgabe als oberste Bergbehörde gerecht werden 28. Mai 2018 Zu den heutigen Aussagen von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger in der Saarbrücker Zeitung erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der Saar-Grünen, Barbara Meyer-Gluche: „Monatelang hat die zuständige Ministerin Anke Rehlinger zur Thematik Grubenwasser geschwiegen und sich hinter ihrem Staatssekretär versteckt. Nun kommt sie aus der Deckung. Ihre Aussagen lassen tief blicken. Offenbar ist auch sie voll auf RAG-Linie. Anders lässt sich bspw. ihre Aussage bezüglich des Erblastenvertrages und der Verpflichtungen der RAG nicht interpretieren. Es ist vollkommen unverständlich, warum die Ministerin entgegen der Auffassung früherer Landesregierungen nun die Auffassung der RAG vertritt, dass vertraglich nicht klar geregelt sei, dass ewig gepumpt werden muss. Peter Müller hat ganz klar vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass dies die vertragliche Vereinbarung war. Damit betreibt sie das Geschäft der RAG statt sich hinter die 600.000 Saarländerinnen und Saarländer zu stellen, die von dieser Maßnahme betroffen sein können. Gleiches gilt für ihre Haltung bezüglich des weiteren Verfahrens. Weiterhin hält sie sich alles offen. Entgegen der Aussage des Umweltministers hält sie eine Genehmigung der Phase I auch dann für möglich, wenn Gefahren für Mensch und Umwelt auftreten. Der Genehmigung einer möglichen Phase 2 bis zum drucklosen Überlauf in die Saar erteilt sie keine klare Absage. Es riecht nach Hilflosigkeit, dass die Ministerin behauptet, sie hätte mit der Genehmigung nichts zu tun, dass das Sache des Oberbergamts sei und keine politische Frage. Das Wirtschaftsministerium ist oberste Bergbehörde und dem Berg- bzw. Oberbergamt klar übergeordnet. Die Geschäftsordnung der Landesregierung regelt in Paragraph 21: „Der Geschäftsverkehr mit nachgeordneten Behörden erfolgt über die zuständige oberste Landesbehörde. Ausnahmen bedürfen deren Zustimmung.“ Das ist eindeutig. Wir fordern, dass die Ministerin ihrer Aufgabe als oberste Bergbehörde endlich gerecht wird. Sie muss sich hinter die Saarländerinnen und Saarländer stellen und klare Kante gegenüber der RAG zeigen. Das heißt: auf den Erblastenvertrag und die Vereinbarung des ewigen Pumpens pochen! Dazu gehört auch, dass sie dem Bergamt untersagt, im Verfahren gegen die Flutung des Bergwerks Saar von -1450 auf -400 Meter NN in Berufung zu gehen.“