Grüne fordern weitere Verbesserungen im Strafvollzug

Tressel: Missstände im Strafvollzug seit Jahren bekannt

Als Reaktion auf die Ankündigung des saarländischen Justizministeriums den geplanten Stellenabbau zu stoppen, stellt der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar, Markus Tressel MdB, ernüchtert fest:

„Seit Jahren sind die Missstände im saarländischen Strafvollzug als Folge des unangepassten Stellenabbaus bekannt. Dass sich die Landesregierung nun versucht hinter der Statistik einer angeblich überraschenderweise nicht-rückläufigen Zahl an Inhaftierten zu verstecken versucht, passt zum ständigen Versuch der politischen Führungsebene keine Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Die Landesregierung und die bisherigen Justizminister Jost, Toscani und Strobel hielten es -trotz bereits seit mindestens 2012 nachgewiesener Kenntnis der katastrophalen Lage- nicht für nötig angepasst gegenzusteuern. Seit Ende 2012 hatten die Grünen die Notlage des saarländischen Strafvollzugs immer wieder im Landtag thematisiert“.

Laut Tressel seien nicht nur die zehntausenden Überstunden und der mit einem hohen Frustrationsgrad einhergehende massive Krankenstand unter den Beschäftigten ein Problem. Auch die Qualität des Strafvollzugs habe zu leiden. Passiert sei trotz massiver Hinweise bisher aber nie etwas. „Anstatt sich den Problemen zu stellen hieß es aussitzen – auf dem Rücken der Beschäftigen und der Inhaftierten! Anstatt sich auf die Suche nach Lösungsmöglichkeiten zu begeben war die Landesregierung stets bemüht Nebelkerzen zu werfen“, erklärt Tressel und erläutert dies an einem Beispiel: „Die Anzahl der aufgelaufenen Überstunden wurde auf wundersame Weise von 50.000 im Jahr 2012 auf 20.000 im Februar 2016 heruntergerechnet (siehe Anfrage der Grünen – Drucksache 15/1691)- um dann in der Folge -in der Dokumentation- doch nochmals massiv anzusteigen. Zufällig veröffentlichte die Landesregierung just zu diesem Zeitpunkt ihre Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Grünen im Parlament. Wurden die Zahlen mittels Taschenspielertricks heruntergerechnet? Wenn, dann war das nicht nur eine Missachtung des Parlaments, sondern wäre zudem eine fortgesetzte Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber seinen Beschäftigten im Strafvollzug und andererseits eine Missachtung der Grundsätze des Strafvollzugs hinsichtlich sozialer Teilhabe und Reintegration“.

„Auch die Gefangenen haben unter der prekären Personalsituation zu leiden. Zwischen 2011 und 2015 gab es in den saarländischen Justizvollzugsanstalten 12 Suizide und 16 Suizidversuche. Es ist außerdem fraglich, ob unter den aktuellen Bedingungen der Vollzugsgrundsatz der Angleichung gewahrt werden kann, d.h. gelingt es den BeamtInnen trotz der offensichtlichen enormen Mehrbelastung im Vollzugsdienst die Verhältnisse innerhalb der JVA soweit es geht den Verhältnissen der Außenwelt anzugleichen -vor allem durch Arbeit, Freizeit und Ausbildung der Inhaftierten- oder besteht nicht die Gefahr, dass der Tätigkeitsbereich auf reines „Wegschließen“ reduziert wird, was den Anforderungen des Vollzugs an Sicherheit und Resozialisierung grundlegend widersprechen würde“, fragt Tressel und erklärt abschließend: „Dass sich jetzt etwas ändert ist zu hoffen. Es kommt aber viel zu spät! Das sollten die Verantwortlichen eingestehen“.