Tierschutzgesetzänderung für weniger Tierschutz missachtet Staatszielbestimmung
Die Saar-Grünen haben die Pläne der Großen Koalition, das lange geplante und zum kommenden Jahr greifende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration kurzfristig wieder abzuschaffen, scharf kritisiert. Wer es wieder zulasse, dass Ferkel bei vollem Bewusstsein die Hoden herausgeschnitten werden, der trete das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz mit Füßen. Die Landesvorsitzenden der Saar-Grünen, Schöpfer und Tressel, haben die saarländischen Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich klar gegen diese grausame Praxis zu stellen und eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes für weniger Tierschutz nicht mitzutragen.
„Bereits seit fünf Jahren ist klar, dass ab dem 1. Januar 2019 mit der grausamen Praxis der betäubungslosen Kastration von Ferkeln endgültig Schluss sein soll. Es ist daher vollkommen unverständlich, wieso Union und SPD nun kurzfristig einknicken und weiter zulassen wollen, dass Ferkel bei vollem Bewusstsein die Hoden herausgeschnitten werden. Mit der Inhalationsbetäubung und der Immunokastration stehen Alternativmethoden zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung“, sagt Tina Schöpfer, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Grünen-Landeschef und Bundestagsabgeordneter Markus Tressel betont, die Interessen der Fleischlobby dürften nicht vor dem Tierwohl stehen und daher am gesetzlich verankerten Verbot der betäubungslosen Ferkel-Kastration zum 1. Januar 2019 nicht gerüttelt werden. Tressel: „Wer das Tierschutzgesetz so ändern möchte, dass hinterher weniger Tierschutz herauskommt, tritt das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz mit Füßen.“ Auch gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sei es nicht vermittelbar, warum diese in den kommenden Jahren weiter Fleisch gequälter Tiere essen sollen.
Die beiden Grünen-Politiker haben die saarländischen Bundestagsabgeordneten nachdrücklich aufgefordert, sich klar gegen diese grausame Praxis zu stellen und eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes für weniger Tierschutz nicht mitzutragen.
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