Wahlrechts-Beschluss: Saar-Kommunalwahlrecht für den 26. Mai anpassen 22. Februar 2019 Tressel: Menschen bei anstehender Kommunalwahl nicht ungerechtfertigt ausschließen Als Reaktion auf den Wahlrechts-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde, nicht pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen sein dürften, drängen die Saar-Grünen auf eine zügige Änderung des Landtags- und Kommunalwahlrechts im Saarland. Grünen-Landeschef Tressel betont, die Landtags-GroKo aus CDU und SPD müsse den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bereits für die anstehenden Kommunalwahlen am 26. Mai umsetzen. Bei der Kommunalwahl dürfe niemand mehr ungerechtfertigt ausgeschlossen werden. „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Pauschale Wahlrechtsausschlüsse für Betreute verstoßen gegen das Grundgesetz, da sie gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstoßen und Menschen mit einer Behinderung benachteiligen. Auch im saarländischen Landtags- und Kommunalwahlgesetz werden ohne hinreichenden sachlichen Grund in gleichheitswidriger Weise derzeit Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Die Landtags-GroKo von CDU und SPD müsse nun zügig das Wahlrecht ändern. Tressel: „Gerade das saarländische Kommunalwahlgesetz muss nun schnell nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geändert werden, damit bereits bei den Kommunalwahlen am 26. Mai niemand mehr ungerechtfertigt von seinem Wahlrecht ausgeschlossen ist. CDU und SPD dürfen nicht darauf warten, bis der Bund den Bundesverfassungsgerichts-Beschluss musterhaft im Bundestagswahlgesetz umsetzt.“