Tressel: SaarVV hinkt Entwicklung weit hinterher – Fahrgäste nicht im Regen stehen lassen
Anlässlich der Ausweitung der Mobilitätsgarantie des benachbarten Verkehrsverbundes Rhein-Neckar auf Schüler, Auszubildende und Studierende zum 1. August fordern die Saar-Grünen ebenfalls verbindliche Rechte für Fahrgäste des SaarVV. Grünen-Landeschef Tressel betont, immer noch lasse man SaarVV-Kunden bei Verspätungen und Ausfällen weitestgehend rechtlos im Regen stehen. Der Grünen-Politiker fordert eine Mobilitätsgarantie, wie sie in anderen Verkehrsverbünden bereits selbstverständlich ist.
„Während der benachbarte Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) seine Mobilitätsgarantie nun sogar auf Schüler, Auszubildende und Studierende ausweitet, bleiben SaarVV-Kunden bei Verspätungen und Ausfällen weiter im Regen stehen. Verspäten sich in der Pfalz Bus und Bahn um mehr als 30 Minuten und gibt es keine alternative Fahrtmöglichkeit, werden bis zu 50 Euro Taxi-Kosten an Zeitkarteninhaber erstattet“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Verspätungen und Ausfälle von Busse und Bahnen seien auch im Saarland keine Seltenheit. Tressel: „Immer wieder verpassen Fahrgäste wichtige Termine oder kommen im Extremfall abends gar nicht mehr nach Hause. Gesetzliche Fahrgastrechte gibt es bislang lediglich im Eisenbahnverkehr, Fahrgäste von Bussen und der Saarbahn zwischen Brebach und Walpershofen sind immer noch rechtlos. Ansätze einzelner Verkehrsunternehmen, wie die neue Servicegarantie der Saarbahn GmbH, sind zwar ein Anfang, stehen aber bisher einzig alleine Abo-Kunden mit persönlicher Jahreskarte offen. Schüler, Auszubildende oder Studierende sowie andere Ticket-Inhaber bleiben außen vor.“
Der Grünen-Politiker fordert eine Mobilitätsgarantie für den gesamten SaarVV. Tressel: „Wer mehr Fahrgäste für Busse und Bahnen gewinnen will, muss Verlässlichkeit bieten. Wir brauchen eine möglichst umfassende Mobilitätsgarantie für den SaarVV, um einerseits die fehlenden gesetzlichen Fahrgastrechte im Bus- und Straßenbahnverkehr zu kompensieren und andererseits zugleich die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr im Fahrgastinteresse auszuweiten. Was im benachbarten VRN oder in Nordrhein-Westfalen mittlerweile selbstverständlich ist, muss doch auch im Saarland möglich sein.“
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