Meyer-Gluche: Politischen Schaden für die Partei abwenden – schnelle gerichtliche Entscheidung gefordert!

 

Zur aktuellen Situation bei den Saar-Grünen und der Diskussion um die Einreichung der am 20.06.2021 aufgestellten Landesliste für die Bundestagswahl setzt sich die Landesvorsitzende für eine schnelle gerichtliche Entscheidung ein und trifft für den Fall einer negativen Entscheidung alle Vorbereitungen für eine Neu-Aufstellung der Liste. Hierzu erklärt Barbara Meyer-Gluche:

„Zur Vermeidung des politischen Schadens, dass die Saar-Grünen ohne Landesliste in den Wahlkampf ziehen könnte, muss es zum aktuellen Zeitpunkt zunächst um die Klärung der rechtlichen Fragestellungen gehen. Politische Bewertungen über Kandidaten oder Kandidatinnen auf dieser Liste müssen jetzt zweitrangig sein und hintenan stehen. Der Fokus liegt aktuell auf der Frage, ob die Grünen Saar mit einer Landesliste bei dieser Bundestagswahl antreten oder nicht. Der politische Schaden, keine Liste wählen zu können, wäre immens. Dieser muss vordergründig abgewendet werden!

Zur Erläuterung der rechtlichen Fragestellungen:

  1. Entgegen Verlautbarungen in der Presse oder geäußerten Erwartungen aus Parteikreisen hat der Landesvorstand nicht das Recht hat, die Einreichung einer Liste zu verweigern.
  2. Der Landesvorstand hat auch kein Recht, zu einem neuen Parteitag zur Aufstellung einer neuen Liste einzuladen.
  3. Der Landesvorstand bräuchte hierfür und hierüber eine gerichtliche Entscheidung.
  4. Der Landesvorstand hat aufgrund der auf dem Parteitag erhobenen Vorwürfe umgehend ein rechtliches Gutachten über die Rechts- und Satzungskonformität der Liste eingeholt.
    1. Demnach liegt hinsichtlich der umstrittenen Frage des Frauenstatus kein offensichtlicher Satzungsverstoß vor.
    2. Rechtliche Zweifel bestehen aber hinsichtlich der Teilnahme der Delegierten der Grünen Jugend und der Grünen Senioren an der Wahl der Liste. Hierin könnte ein Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz bestehen.
  5. In der gestrigen Landesvorstands-Sitzung wurde daher beraten, das Landesschiedsgericht anzurufen, um die Frage zu klären und im Falle einer negativen Entscheidung zu einer neuen Versammlung einladen zu können.
  6. Während der Landesvorstandssitzung ging allerdings bereits eine Anfechtung mehrerer Orts- und Kreisverbände ein, so dass es sich erübrigt hat, das Landesschiedsgericht selbst anzurufen.
  7. Der Landesvorstand hat daher einen Rechtsanwalt mit der Vertretung in diesem Verfahren beauftragt, der für eine schnelle Entscheidung sorgen soll. Der Landesvorstand will in diesem Verfahren, dass schnell entschieden wird, was rechtens ist.
  8. Um sicherzustellen, dass im Falle eines negativen Entscheids des Gerichts eine Neu-Aufstellung der Liste noch zeitlich möglich ist, hat der Landesvorstand vorsorglich beschlossen, für den 17.7. eine Halle zu reservieren.
  9. Eine Einladung zu dieser Versammlung müsste bis spätestens Anfang nächster Woche erfolgen, um die Einladungsfristen noch einhalten zu können. Demnach braucht es eine schnelle Entscheidung des Gerichts.

Ich will abschließend sagen, dass auf dem aktuellen Landesvorstand derzeit eine unerwartete und unvergleichlich hohe Verantwortung lastet. Ich danke daher allen Landesvorstandsmitglieder, die an einer konstruktiven Lösung für diese Problematik mitwirken. Der Landesvorstand bereitet sich mit vereinten ehrenamtlichen Kräften vor, um sicherzustellen, dass die Grünen im Saarland nicht ohne Landesliste in diese Bundestagswahl gehen werden.“