In der Sitzung des Landesvorstands wurde gestern Abend erneut bis in die Nacht über den weiteren Umgang mit der Landesliste für die Bundestagswahl diskutiert. Es gab trotz ausführlicher Erläuterungen des beauftragten Rechtsanwaltes keine Mehrheit für seinen bisherigen Verfahrensvorschlag.
Hierzu erklärt Barbara Meyer-Gluche, Landesvorsitzende der Saar-Grünen: „Ich hatte dem Landesvorstand gestern erneut dringend empfohlen, dem Verfahrensvorschlag des Rechtsanwaltes zu folgen. Er hatte einen Weg entwickelt, um sicherzustellen, dass die Saar-Grünen eine gültige Liste für die Bundestagswahl haben.
Das Risiko, dass die aktuelle Liste nicht gültig sein könnte, ist groß. Grund hierfür ist nicht die in der öffentlichen Debatte überwiegende Frage der Einhaltung des Frauenstatuts. Diese müssen wir – zumindest in formaler Hinsicht – als gewahrt ansehen. Das Risiko liegt vielmehr in der Teilnahme der Grünen Jugend und der Grauen Grünen an der Wahl der Bundestagsliste. Nach herrschender Meinung dürfen solche Vereinigungen keine Vertreter*innen für Wahlversammlungen entsenden – auch dann nicht, wenn sie selbst gewählt wurden. Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass nur Gebietsverbände Delegierte entsenden dürfen.
Ein Zuwarten und alleiniges Spekulieren darauf, dass die Landeswahlleitung die Liste trotz dieses Fehlers zulassen wird, ist infolge einer Risikoabwägung nicht vertretbar.
Der Weg, den der Rechtsanwalt vorgeschlagen hat, ist dabei der sicherste Weg, um zu verhindern, dass man die Grünen bei der Bundestagswahl im Saarland nicht wählen kann. Deshalb befürworte ich ihn. Die Mehrheit des Landesvorstandes will den Weg erneut prüfen lassen. Es wird deswegen für das Wochenende zu einer erneuten Landesvorstandssitzung eingeladen.
Ich will abschließend sagen, dass es am rechtssichersten wäre, eine Entscheidung eines ordentlichen Gerichts über diese Fragen zu haben. Dieser Weg ist dem Landesvorstand selbst aber versperrt. Leider sind die Antragsteller, die selbst rechtlich fachkundig vertreten sind, diesen Weg bisher nicht gegangen. Stattdessen beantragen sie lediglich die Unwirksamkeit der Liste, und das vor dem Schiedsgericht – wohlwissend, dass dies nicht zur zeitnahen Neu-Aufstellung der Liste führen wird. Offensichtlich will man dem Landesvorstand bewusst den schwarzen Peter zuschieben. Ich kann daher nur an die Antragsteller appellieren, den Weg zu den ordentlichen Gerichten zu suchen. Die Frist für ein Eilverfahren hierfür verstreicht am Sonntag.
Ich hoffe, dass sich alle Beteiligten im Sinne der Partei verhalten und einen konstruktiven Weg mitgehen, damit die Grünen im Saarland eine gültige Landesliste bei der Bundestagswahl haben werden.“
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