Kultusministerium missbraucht Lehrkräfte für Verwaltungstätigkeiten – Saar-Grüne fordern Rechnungshof zum Handeln auf

Die Grünen-Vorsitzenden Jeanne Dillschneider und Volker Morbe haben sich in einem Brief an die Präsidentin des Rechnungshofs des Saarlandes, Dr. Annette Groh, gewandt und diese gebeten, den Einsatz von den Schulen abgeordneter Lehrkräfte im Kultusministerium schnellstmöglich überprüfen zu lassen. Hintergrund ist, dass aufgrund der hohen Zahl und der Tätigkeiten der abgeordneten Lehrkräfte nach grüner Einschätzung grundlegende Verstöße gegen Haushaltsrecht und Haushaltsgrundsätze (Haushaltswahrheit und -klarheit) im Raum stehen.

Dazu Landesvorsitzender Volker Morbe: „Die Schulen sind vielfach in einer Notsituation. Wie die Bildungstrends der Kultusministerkonferenz belegen, sind die Leistungen der saarländischen Schülerinnen und Schüler in den letzten Jahren auch im Vergleich zum Durchschnitt der deutschen Schülerinnen und Schüler sehr stark gesunken. Das Bildungsniveau hat aufgrund der schlechten Unterrichtsbedingungen und der fehlenden Qualitätsorientierung eine desaströse Entwicklung genommen. Nach unseren Informationen fehlen in den Schulen, insbesondere in den Grund- und Gemeinschaftsschulen, Lehrkräfte für die Grundversorgung, für Förderunterricht, für die Sprachförderung und den Vertretungsunterricht.
Hier passt die Faust wie aufs Auge, da in den letzten Jahren die Zahl der Lehrkräfte, die aus den Schulen an das Ministerium für Bildung und Kultur abgeordnet wurden, stark gewachsen ist. Mittlerweile könnte die Zahl 100 erreicht oder übertroffen sein. Damit ist ein Ausmaß erreicht, das nach unserem Dafürhalten dringend auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden müsste, weswegen wir uns auch an die Präsidentin des Rechnungshofs gewandt haben. Nimmt man dann noch hinzu, dass im Ministerium gesunde und „schuldienstfähige“ Lehrkräfte für originäre Aufgaben des Ministeriums, zum Beispiel im Rahmen der Personalbewirtschaftung für Verwaltungstätigkeiten, eingesetzt werden, wird aus unserer Sicht vollends klar, dass Lehrkräfte, die für den Einsatz an Schulen eingestellt wurden, grundsätzlich auch dort ihren Dienst leisten müssen. Hier erwarten wir durch eine Prüfung des Rechnungshofs eine Korrektur des Lehrkräftemissbrauchs und eine Stärkung der Schulen!“