Saargrüne nennen Neuerungen im Kita-Qualitätsgesetz als richtigen Schritt

Nächste Woche soll im Bundeskabinett die Neuauflage des Kita-Qualitätsgesetzes verabschiedet werden, welches dann ab dem 1. Januar 2025 gelten soll. Neu daran ist vor allem, dass die Länder die Bundeszuschüsse nicht mehr wie bisher in die Senkung der Kita-Gebühren investieren können, sondern diese vor allem für Personalkosten aufwenden sollen. Das Saarland hat bereits begonnen, die Elternbeiträge für Kitas abzusenken, und will ab 2027 den Besuch einer Kindertageseinrichtung komplett gebührenfrei gestalten, finanziert aus den finanziellen Mitteln des Bundes-Kita-Qualitätsgesetzes.

Volker Morbe, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Bildung, dazu: „Wir haben in der Vergangenheit mehrfach Kritik daran geäußert, dass diese Bundesmittel für die Gebührensenkung verwendet werden. Stattdessen haben wir immer dafür plädiert, das Geld prioritär in die Qualitätsverbesserung der Kindertageseinrichtungen zu investieren. Aus diesem Grund begrüßen wir es sehr, dass das Gesetz nun in unserem Sinne geändert werden soll und die Regelung, dass 49 Prozent für Beitragsreduzierung oder -befreiung aufgewendet werden kann, im Neuentwurf des Kita-Qualitätsgesetzes nicht mehr länger vorgesehen ist. Da die finanzielle Entlastung bei den Beiträgen künftig über Landesmittel gewährleistet werden muss, ist fraglich, ob nun die geplante Beitragsfreiheit ab 2027 wie geplant stattfinden kann.“

Jeanne Dillschneider, ebenfalls Landesvorsitzende der Saargrünen, ergänzt: „Auch wir haben uns immer für eine langfristige Beitragsfreiheit von Kitas ausgesprochen, allerdings nicht auf Kosten der Qualität frühkindlicher Bildung. Aus diesem Grund plädieren wir erneut dafür, die Beitragsbefreiung im Saarland länger zu strecken und zunächst ein nach Einkommen gestaffeltes, sozial gerechtes Beitragssystem für den Übergang einzuführen.“