Klimaschutzkonzept–Check Teil 2: Wenig Konkretes im Gebäude-Sektor

Was ist das Ziel?
Für den Gebäudesektor strebt das Klimaschutzkonzept der Landesregierung eine Reduktion der THG-Emissionen von 2,3 Mio t/Jahr in 2021 auf 1,4 t/Jahr in 2030, also um 0,9 Mio. t/Jahr bzw. um 39 % reduziert, an. Ein sehr ambitioniertes Ziel, wenn man bedenkt, dass die Emissionen in diesem Bereich in der Zeit von 1990 bis 2021 um gerade mal 0,6 Mio. t/Jahr gesunken sind. Erreichen will man dies durch eine Erhöhung der Sanierungsrate von aktuell unter 0,8 % auf im Mittel 1,1 % in der laufenden Dekade. Von 2021 bis 2030 würden demnach gerade einmal ca. 11 % unseres Gebäudebestandes, der zu 70 % in einem energetisch schlechten Zustand ist, saniert werden. Die anstrebte Reduktion der Emissionen im Gebäudebereich um fast 40 % bis 2030 kann mit dieser geringen Sanierungsrate eigentlich nur erreicht werden, wenn es einerseits gelingt, genau die Gebäude in besonders schlechtem energetischem Zustand als erstes zu sanieren, und wenn gleichzeitig der Austausch fossiler Heizungen durch Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien im Saarland besonders schnell voran geht. „Beides wäre zwar wünschenswert, erscheint aber alles andere als realistisch“ kommentiert dazu der politische Geschäftsführer Hanko Zachow.

Mit welchen Maßnahmen soll dieses ehrgeizige Ziel erreicht werden?
Im Mittelpunkt der Maßnahmen im Gebäudebereich steht das Thema Information und Beratung. Der geplante Ausbau der Initialberatung zur energetischen Sanierung (G-2) und die Initiative mit dem Ziel, die Zahl der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) für saarländische Altbau-Wohngebäude zu erhöhen (G-3), sind aus Sicht der Grünen sehr zu begrüßen. Beides ist auch zeitlich so angelegt, dass es innerhalb der laufenden Dekade noch eine gewisse Wirkung entfalten kann. „Genauso halten wir auch die breit angelegte Kommunikationsstrategie (G-1), die mehr Gebäudebesitzende dazu motivieren soll, mit der energetischen Sanierung ihrer Eigenheime zu beginnen, für richtig und wichtig. Allein deren geplanter Start in 2027 ist viel zu spät angesetzt. Damit wird wertvolle Zeit verschenkt, zumal Sanierungen oftmals einen langen Vorlauf benötigen und die Wirkung dieser Kampagne deshalb ohnehin nicht sofort eintreten wird.“, wie der Landesvorsitzende Volker Morbe erläutert.
„Bei all diesen Beratungs- und Informationskampagnen kommt leider die Rolle der Kommunen zu kurz. Einzig in der Maßnahme G-2 wird die Zusammenarbeit mit lokalen Quartiersmanagern erwähnt. Wichtig wäre jedoch, die Kommunalverwaltungen mitzunehmen und ihre Nähe zur Bevölkerung auch im Sinn einer Multiplikator-Funktion zu nutzen“, so der Landesvorsitzende.

Daneben sieht das Konzept vor, dass das Land sich beim Bund für eine Erhöhung der Fördersätze zur energetischen Sanierung einsetzt. „Das ist sicher gut gemeint. Der Einfluss des kleinsten Flächenlandes auf die Entscheidungen im Bund dürfte jedoch sehr begrenzt sein. Insofern hat diese Maßnahme eher symbolischen als faktischen Wert.“

Worüber man aber sicher selbst entscheiden kann, ist die in Maßnahme G-4 angedachte zusätzliche Förderung durch das Land, die auf der BEG-Förderung des Bundes für Haushalte mit niedrigen Einkommen aufsetzt und dessen Hebelwirkung verstärken soll. „Diese Maßnahme wäre sehr sinnvoll, da sie einerseits den Energiebedarf der Gebäude direkt adressiert, und andererseits dem Problem begegnet, dass es gerade im Saarland vielen Immobilienbesitzer:innen an Rücklagen und Einkommen fehlt, um notwendige energetische Sanierungen zu stemmen. Diese Förderung steht jedoch unter Prüfvorbehalt. Hier sollte die Landesregierung alle Hebel in Bewegung setzen, um die nötigen Mittel im Haushalt zu mobilisieren“, so Volker Morbe.

Was aus Sicht der Grünen in diesem Konzept zu kurz kommt, ist das Thema Umnutzung. Lediglich in der Maßnahme G-5 (Sensibilisierung und Beratung zum generationengerechten Wohnen) wird die Problematik des untergenutzten Wohnraums in Einfamilienhausgebieten adressiert. 1-2-Personenhaushalte sollten dahingehend professionell und individuell beraten werden, dass die Sanierung von Bestandsgebäuden auch zur Schaffung neuer Wohneinheiten genutzt werden kann. Die dabei generierten Mieteinnahmen oder Verkaufserlöse können auch zur Finanzierung umfassender Sanierungen beitragen. Der Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern würde auf diese Weise deutlich besser genutzt. Und dadurch könnte auch der Neubau-Bedarf gesenkt werden, inklusive der damit einhergehenden Infrastruktur und Emissionen (graue Energie).

Das Prinzip „Sanierung des Bestandes vor Neubau“ bietet nach Ansicht der Grünen ebenso Potenzial zur Senkung von THG-Emissionen im Gebäudebereich. Volker Morbe erläutert: „In der bisherigen Landesförderung zur Schaffung von Wohneigentum sind die Flächen-Fördersätze für Neubau immer noch höher als die für den Kauf und die Sanierung bestehender Häuser. Dies widerspricht dem Ziel einer höheren Sanierungsrate und setzt falsche Anreize zur Versiegelung von Flächen, zum Verbrauch von Ressourcen und zum Ausstoß von Treibhausgasen.“