Die Saar-Grünen fordern eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung des Abschiebeversuchs einer kurdischen Familie in der Landesaufnahmestelle Lebach. [1] Die veröffentlichten Aufnahmen, die Berichte der Familie und die Darstellung des Innenministeriums werfen erhebliche Fragen zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes sowie zum Schutz der schwangeren Mutter und ihrer beiden Kinder auf.
Dazu erklärt Volker Morbe, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saar: „Schwangere und Kinder stehen unter besonderem Schutz. Wenn eine Frau im sechsten Schwangerschaftsmonat unter Anwendung körperlichen Zwangs aus ihrer Unterkunft geführt wird und ihre Kinder dies unmittelbar miterleben müssen, reicht der bloße Verweis auf eine bestehende Ausreisepflicht nicht aus. Der Rechtsstaat muss geltendes Recht durchsetzen, ist dabei aber ebenso an die Menschenwürde, Verhältnismäßigkeit und den Schutz von Kindern gebunden.“
Die Bilder aus Lebach seien erschütternd, die Darstellungen der Familie und des Innenministeriums widersprüchlich. Innenminister Reinhold Jost müsse den Einsatz daher vollständig, transparent und unabhängig aufklären lassen. Dabei sei insbesondere zu klären, welche Informationen über die Schwangerschaft und den Gesundheitszustand der Frau vorlagen und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde. Vor einem weiteren Abschiebeversuch müssten die Reisefähigkeit der Mutter und eine mögliche Gefährdung der Familie in der Türkei sorgfältig geprüft werden.
Morbe abschließend: „Es ist erleichternd, dass die Familie inzwischen wieder vereint ist. Das Erlebte bleibt jedoch. Die Würde eines Menschen hängt nicht von seinem Aufenthaltsstatus ab. Gerade in schwierigen Situationen zeigt sich, ob staatliches Handeln rechtsstaatlich, besonnen und menschlich bleibt. Diesem Anspruch muss auch die Abschiebepraxis im Saarland jederzeit gerecht werden.“