BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saarland, FDP Saarland und DIE LINKE Saarland fordern, das Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt bei Landtags- und Kommunalwahlen durch Sainte-Laguë/Schepers zu ersetzen. Obwohl das Saarland bundesweit inzwischen allein an d’Hondt festhält und die verfassungsrechtlichen Bedenken wachsen, verweigern sich Saar-SPD und Saar-CDU einer Modernisierung des Wahlrechts.
Dazu Volker Morbe, Landesvorsitzender der Saar-Grünen: „Der Hessische Staatsgerichtshof hat die Wiedereinführung von d’Hondt bei Kommunalwahlen im Januar 2026 für verfassungswidrig erklärt, weil das Verfahren größere Parteien systematisch begünstigt und damit die Wahl- und Chancengleichheit beeinträchtigt. Auch der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen befasste sich im Mai 2025 mit diesen Verzerrungseffekten. Niedersachsen hat bereits Konsequenzen gezogen und d’Hondt für künftige Landtagswahlen durch Sainte-Laguë/Schepers ersetzt.“
„Bei der Reform geht es nicht um eine Änderung der politischen Grundstruktur des saarländischen Wahlrechts. Wahlkreise, Verhältniswahl und die bestehenden Wahlvorschläge bleiben unberührt. Entscheidend ist die mathematische Frage, wie die abgegebenen Stimmen möglichst gerecht in Mandate übersetzt werden. Gerade im Saarland fällt die Berechnung der Sitzverteilung nach d’Hondt besonders ins Gewicht. Der saarländische Landtag ist das kleinste Landesparlament Deutschlands. Je kleiner ein Parlament ist, desto stärker können sich systematische Effekte des Sitzzuteilungsverfahrens auswirken. Das gilt auch für die Ausschüsse des Landtages und der Kommunalparlamente“, erklärt Florian Spaniol, Landesvorsitzender der Linken im Saarland.
Grüne, FDP und Linke haben das Gespräch mit Saar-SPD und Saar-CDU gesucht und beide Parteien zu Beratungen über eine Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens eingeladen. Die Gespräche haben stattgefunden. Dennoch sehen weder SPD noch CDU einen Anlass für eine Reform.
„Dass Saar-SPD und Saar-CDU trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken und der Entwicklung in anderen Bundesländern am Status quo festhalten, ist nicht nachvollziehbar. Demokratische Regeln dürfen nicht allein deshalb unverändert bleiben, weil sie schon immer so waren. Wenn ein anderes Verfahren die Wahl- und Chancengleichheit besser gewährleistet, muss das Saarland handeln – offen, verantwortungsvoll und ohne parteipolitische Scheuklappen“, so Angelika Hießerich-Peter, Landesvorsitzende der Saar-FDP, abschließend.