Grüne wollen Paragraf 219a aus Strafgesetzbuch streichen 12. Dezember 201723. Dezember 2017 Schöpfer: Landesregierung muss sich im Bundesrat für das Recht auf Informationsfreiheit und Selbstbestimmung einsetzen Anlässlich der Petitionsübergabe der Gießener Ärztin Kristina Hänel zur Abschaffung von § 219a StGB an Bundestagsabgeordnete haben die Grünen die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für die Abschaffung von § 219a StGB, das so genannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, einzusetzen. Landeschefin Tina Schöpfer erklärt dazu: „Paragraf 219a, der das so genannte ,Werbeverbot‘ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, ist ein Relikt aus der Nazizeit. Er erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschaft. Die Bezeichnung ,Werbung‘ ist vollkommen irreführend, denn im Kern geht es nicht um Werbung, sondern darum, dass Ärztinnen und Ärzte wie z.B. im Fall von Kristina Hänel auf ihrer Internetseite nicht angeben dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Diese Regelung ist vollkommen absurd und aus der Zeit gefallen. Ärzt*innen müssen das Recht bekommen, über Schwangerschaftsabbrüche sachlich und fachlich zu informieren, damit Frauen selbstbestimmt mit seriösen medizinischen Informationen eine Entscheidung über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch treffen können. Der Berliner Senat hat dazu eine Bundesratsinitiative gestartet. Wir fordern die Landesregierung auf, sich dieser Initiative anzuschließen und sich so im Bundesrat für das Recht auf Selbstbestimmung und Informationsfreiheit einzusetzen.“