Tag des Grundgesetzes: Sexuelle Identität in die Verfassung 23. Mai 2018 Tressel: Saarland muss Bundesratsinitiative von Berlin und Rheinland-Pfalz beitreten Anlässlich des Tags des Grundgesetzes haben die Saar-Grünen die Landesregierung aufgefordert, einer Bundesratsinitiative Berlins und Rheinland-Pfalz beizutreten, um den Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität zu ergänzen. Grünen-Landeschef Tressel hat betont, der Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen müsse nun auch auf Bundesebene verfassungsrechtlich abgesichert werden. „Auch wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen bereits heute nicht diskriminiert werden dürfen, so fehlt trotz zahlreicher Initiativen immer noch ein explizit verfassungsrechtlich verankerter Diskriminierungsschutz auf Bundesebene“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Auf Grünen-Initiative sei der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits seit 2011 in Artikel 12 der Saar-Verfassung fest verankert. Die sexuelle und geschlechtliche Identität müsse in den Schutzbereich des Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes endlich aufgenommen werden. Tressel: „Wir benötigen einen verfassungsrechtlich abgesicherten Diskriminierungsschutz, um lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen dauerhaft zu schützen – auch vor möglichen wechselnden politischen Mehrheiten. Die Landesregierung muss daher einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz beitreten.“