Datenschutzzentrum personell besser ausstatten

Tressel: Land muss Kontrolle und Durchsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung sicherstellen

Die Saar-Grünen haben als Reaktion auf den Warnruf der Landesdatenschutzbeauftragten, wonach das Datenschutzzentrum seine Belastungsgrenze in Folge der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung bereits erreicht habe und es so nicht mehr weitergehen könne, eine deutlich bessere personelle Ausstattung der Datenschutzbehörde verlangt. Grünen-Landeschef Tressel hat die Saar-GroKo nachdrücklich aufgefordert, das Datenschutzzentrum zügig in die Lage zu versetzen, seiner Rolle als zuständige Aufsichtsbehörde für die wachsenden und neuen Aufgaben im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung auch effektiv nachkommen zu können. Die Verbraucherinnen und Verbraucher hätten einen Anspruch auf Beratung und darauf, dass ihre Rechte gegenüber öffentlichen und privaten Stellen durchgesetzt würden.

„Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ermöglicht einen europaweiten einheitlichen und durchsetzungsfähigen Datenschutz, der aber auch mit Leben erfüllt werden muss. In Deutschland sind für die Kontrolle und Durchsetzung des neuen EU-Gesetzes überwiegend die Länder zuständig“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Der Grünen-Politiker hat die Saar-GroKo aus CDU und SPD daher nachdrücklich aufgefordert, das Unabhängige Datenschutzzentrum personell deutlich besser auszustatten. Tressel: „Die Erhöhung der Stellenzahl von 13 auf 17 zum laufenden Haushaltsjahr reicht offenbar vorne und hinten nicht aus, um den wachsenden und neuen Aufgaben im Rahmen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung effektiv nachkommen zu können.“

Wer den Datenschutz ernst nehmen wolle, müsse auch für Beratung sowie dessen Kontrolle und Durchsetzung sorgen. „Das EU-Gesetz stellt den Aufsichtsbehörden einen umfassenden Katalog von Untersuchungs- und Abhilfebefugnissen mit teils hohen Geldbußen zur Verfügung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher im Saarland haben einen Anspruch darauf, dass ihre Rechte durch eine personell gut ausgestattete Aufsichtsbehörde auch durchgesetzt werden.“