Grüne fordern gesetzliche Höchstgrenze für den Holzeinschlag

Waldgesetz ökologisch reformieren: Holzeinschlag stark begrenzen und Kahlhiebe verbieten

Anlässlich der von Umweltminister Jost ausgerufenen Feierlichkeiten zu 30 Jahren naturnaher Waldbewirtschaftung haben die Saar-Grünen vor dem Hintergrund der seit Jahren zu beobachtenden starken Abholzungen im Saar-Wald eine strikte gesetzliche Höchstgrenze für den jährlichen Holzeinschlag gefordert. Grünen-Landeschef Tressel und die Saarbrücker Kreisvorsitzende der Partei, Meyer-Gluche, haben Umweltminister Jost nachdrücklich aufgefordert das Waldgesetz ökologisch zu novellieren. Der Holzeinschlag im Saar-Wald müsse gesetzlich stark begrenzt und Kahlhiebe verboten werden.

„Es ist mehr als zynisch, dass Umweltminister Jost groß 30 Jahre naturnahe Waldbewirtschaftung feiern möchte, während landesweit regelmäßig starke Holzeinschläge zu beobachten sind. Derzeit ist dies beispielsweise im Staatsforst bei Dudweiler oder Sulzbach wieder einmal der Fall. Aber auch andernorts kommt es zu Abholzungen, die augenscheinlich über das Normalmaß hinaus gehen. Offenbar sind die Erlöse aus dem Holzverkauf für SaarForst zu verlockend“, sagt Barbara Meyer-Gluche, Kreisvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saarbrücken. Der Umgang der Landesregierung mit dem Staatswald sei alles andere als ökologisch. Das zeige sich auch an anderen Stellen. „Der Erweiterung des Golfplatzes in Nunkirchen sind viele Hektar ökologisch hochwertigen Waldes zum Opfer gefallen. Wenn die Nordsaarlandstraße wirklich Realität werden würde, könnte sogar noch deutlich mehr Wald im Saarland verschwinden. Auch viele Straßenränder sind über das für die Verkehrssicherheit erforderliche Maß hinaus entwaldet.“

Tressel und Meyer-Gluche haben Umweltminister Jost aufgefordert, anlässlich des diesjährigen Jubiläums das Waldgesetz ökologisch zu reformieren. Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar: „Wer naturnahe Waldbewirtschaftung wirklich ernst nimmt, muss als erstes den massiven Holzeinschlag stark begrenzen. Wir brauchen daher eine strikte Höchstgrenze für den Holzeinschlag, die im Waldgesetz gesetzlich verankert werden muss.“ Zugleich seien weitere Maßnahmen erforderlich, wie etwa ein Verbot von Kahlhieben. „Kahlhiebe bis zu einem Hektar sind nach geltendem Waldrecht vielerorts problemlos möglich und dürfen nur unter engen Voraussetzungen überhaupt verboten werden.“ Auch dürften Bäume, die im Laub stehen, nicht mehr abgeholzt werden. Ebenso müsse der Abstand der Rückegassen erweitert werden, um Flächenverbrauch zu reduzieren und die Erosion zu begrenzen.