Ehrenamtlich Tätige bei der Unfallkasse Saarland versichern

Tressel: Unfallkasse muss Versicherungsschutz durch Satzungsänderung ausweiten

Anlässlich der aktuellen Debatte zur Stärkung des Ehrenamts plädieren die Saar-Grünen für eine Ausweitung des Versicherungsschutzes der Unfallkasse Saarland auf alle ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftlich Engagierten im Saarland. Grünen-Landeschef Tressel hat betont, diese Menschen bildeten mit ihrem Engagement das Rückgrat der Gesellschaft und seien entsprechend zu schützen. Der bestehende Unfallversicherungsschutz kraft Gesetzes und die freiwillige Versicherungsmöglichkeit bei der Unfallkasse schließe noch zu viele Engagierte aus. Die Unfallversicherung für Ehrenamtliche des Landes bei der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH schließe zwar niemanden aus, sei jedoch in ihrer Leistung ein Tropfen auf den heißen Stein.

„Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Sie leisten damit wertvolle Arbeit und bilden das Rückgrat unserer Gesellschaft. Im Gegensatz muss die Gesellschaft Sorge dafür tragen, dass die ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftlich Engagierten insbesondere bei Unfällen hinreichend abgesichert sind“, erklärt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Gesetzlich unfallversichert seien bisher insbesondere nur ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte, die im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung einer Gebietskörperschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig seien.

Aber auch die bestehende Unfallversicherung des Landes für Ehrenamtliche bei der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH sei ebenso unzureichend. Tressel: „Der mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH abgeschlossene Vertrag über eine Unfallversicherung sichert überwiegend Hilfeleistungen nach einer Heilbehandlung im Invaliditäts- und Todesfall. Heilkosten werden hingegen nur subsidär und lediglich bis 2.000 Euro übernommen. Gegenüber den Heilkostenleistungen der gesetzlichen Unfallkasse kommt dies einem Tropfen auf den heißen Stein gleich.“

Die Unfallkasse Saarland müsse daher ihren Versicherungsschutz durch eine entsprechende Satzungsergänzung ausweiten, damit die Unfallversicherung für alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler greifen kann. Tressel weiter: „Das siebte Sozialgesetzbuch eröffnet den gesetzlichen Unfallkassen die Möglichkeit, allen ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftliche Engagierte durch Satzung den Versicherungsschutz zu Teil werden lassen – also auch denjenigen, für die der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht greift und die sich auch nicht freiwillig versichern können. Die Satzung der Unfallkasse Saarland muss daher nach dem Vorbild vieler anderer Unfallkassen, so auch derer in Rheinland-Pfalz, entsprechend geändert werden. Saarländerinnen und Saarländer dürfen im Rahmen ihres Engagements für die Gesellschaft nicht schlechter gestellt werden als die Menschen in anderen Bundesländern.“