Rechnungshofbericht: Auch Prüfungsberichte über Kommunalfinanzen veröffentlichen

Tressel: Innenminister Bouillon muss per Weisung für Transparenz sorgen

Vor dem Hintergrund des neuen Jahresberichts des Rechnungshofs drängen die Saar-Grünen auch auf die Veröffentlichung der Prüfungsberichte zu den Kommunalfinanzen durch das Landesverwaltungsamt. Grünen-Landeschef Tressel fordert Innenminister Bouillon auf, per Weisung gegenüber der nachgeordneten Behörde für Transparenz bei den Kommunalfinanzen zu sorgen. Die Prüfungsberichte dürften angesichts der dramatischen Finanzsituation bei den Städten und Gemeinden der Öffentlichkeit nicht weiter vorenthalten werden. Der Grünen-Politiker fordert zudem die staatliche Finanzaufsicht über die Kommunen neu zu ordnen. Die überörtliche Prüfung müsse auf den unabhängigen Rechnungshof übertragen werden.

„Das Landesverwaltungsamt teilt seine Prüfungsergebnisse regelmäßig bisher lediglich der geprüften Gemeinde, den Fachaufsichtsbehörden und teilweise dem Rechnungshof mit, da eine verpflichtende Veröffentlichung im Gesetz nicht vorgesehen ist. Während beim Landeshaushalt in dieser Frage Transparenz selbstverständlich ist, liegen die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung bei den Städten und Gemeinden für die Öffentlichkeit im Dunkeln. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Städte und Gemeinden braucht es hier umfassende Transparenz“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Der Grünen-Politiker betont, bereits Professor Junkernheinrich habe in seinem 2015 für die Landesregierung erarbeiteten Gutachten „Kommunalfinanzen im Saarland“ nachdrücklich empfohlen, eine verpflichtende Veröffentlichung der Jahresberichte zur Information der Öffentlichkeit einzuführen. Tressel: „Die Prüfungsberichte des Landesverwaltungsamtes müssen analog zum Rechnungshofbericht auch veröffentlicht werden. Innenminister Bouillon muss dies unverzüglich per Weisung gegenüber dem Landesverwaltungsamt anordnen.“ Zugleich müssten CDU und SPD das Kommunalselbstverwaltungsgesetz so ändern, dass eine Veröffentlichung zukünftig obligatorisch sei.

In diesem Zusammenhang sei es auch notwendig, die staatliche Finanzaufsicht über die Kommunen neu zu ordnen. Tressel weiter: „Auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der überörtlichen Prüfung im Rahmen ihrer konkreten Tätigkeit weisungsfrei sind, so ist das Landesverwaltungsamt selbst dem Innenministerium nachgeordnet. Zur Nutzung von Synergien ist es sogar ausdrücklich rechtlich zulässig, Informationen gegenseitig zu nutzen. CDU und SPD müssen daher endlich die Empfehlung aus dem Junkernheinrich-Gutachten aufgreifen und die Finanzaufsicht vom Landesverwaltungsamt auf den Rechnungshof übertragen. Nur so ist unabhängige Kontrolle möglich.“