Weiterbildung im Saarland forcieren 25. September 2018 Tressel: Bildungsfreistellungsgesetz nach Vorbild Baden-Württembergs novellieren Als Reaktion auf die bundesweit niedrigste Weiterbildungsquote im Saarland drängen die Saar-Grünen auf eine Novelle des saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes. Auch saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten sich zukünftig fünf Weiterbildungstage entgeltlich freistellen lassen können wie beim Weiterbildungs-Spitzenreiter Baden-Württemberg. Grünen-Landeschef Tressel betonte, es sei nicht nachvollziehbar, warum es im Saarland lediglich zwei bezahlte Weiterbildungstage gebe und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem dritten Weiterbildungstag für die Hälfte der Zeit immer noch arbeitsfreie Zeit wie Urlaub einbringen müssten. „Dem neuen Weiterbildungsatlas der Bertelsmann-Stiftung zufolge musste das Saarland im Untersuchungszeitraum 2014/2015 unter allen Bundesländern den stärksten Rückgang der Weiterbildungsbeteiligung hinnehmen. Mit lediglich noch 7,8 Prozent ist die Teilnahmequote hierzulande gerade einmal halb so hoch wie beim Spitzenreiter Baden-Württemberg, der eine Quote von 15,3 Prozent aufweisen kann. Das Saarland bleibt damit Längen unter dem Bundesdurchschnitt von 12,2 Prozent“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Der Grünen-Politiker hat die Saar-GroKo aufgefordert, zügig eine Novelle des Bildungsfreistellungsgesetzes auf den Weg zu bringen. Tressel: „Auch saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen endlich einen Anspruch auf fünf bezahlte Weiterbildungstage wie in anderen Bundesländern. Warum Beschäftigte hierzulande lediglich Anspruch auf zwei bezahlte Weiterbildungstage haben und ab dem dritten Tag für die Hälfte der Zeit immer noch noch arbeitsfreie Zeit, insbesondere Urlaub, einbringen müssen, ist nicht nachvollziehbar. Es ist unverzichtbar, dass die schuliche und berufliche Erstausbildung im Erwachsenenalter fortgesetzt wird.“