Radon-Messungen veröffentlichen – Grubenwasser darf nicht ansteigen

Zur heutigen Berichterstattung in der Saarbrücker Zeitung, wonach das saarländische Umweltministerium bis zu 1000 Messstellen für Radon aufbauen will, sowie zu den Aussagen von Seiten der Behörden, wonach die Ausgasungen durch die Flutung reduziert würden, erklärt die Generalsekretärin der Saar-Grünen, Barbara Meyer-Gluche:

„Die Einrichtung von Messstellen ist offenbar einer gesetzlichen Notwendigkeit geschuldet. Wieder einmal musste erst ein Bundesgesetz verabschiedet werden, damit das saarländische Umweltministerium aktiv wird. Über die Hintergründe und das Konzept ist nichts bekannt. Daher fordern wir vom Umweltminister die sofortige Offenlegung sowie die öffentliche Verfügbarkeit der gewonnen Daten.

Mit Blick auf die Gefahren durch Radon infolge des Grubenwasseranstiegs beschwichtigen die RAG und die Behörden abermals. Denn der von der Landesregierung beauftragte Gutachter Prof. Wagner schreibt ganz klar, dass es zu einem erhöhten Gasaustritt während des Grubenwasseranstiegs kommen kann. Dieser betrifft laut seiner Aussage nicht nur die bereits bekannten Gasaustrittsstellen. Es können sich laut des unabhängigen Gutachters auch neue Gasaustrittstellen ergeben. Prof. Wagner weist in dem Zusammenhang auch explizit auf das Gas Radon hin, das durch Erschütterungen mobilisiert und verstärkt und an neuen Stellen austreten könne.

Entgegen der heute erneut abgedruckten Aussagen der RAG, der Bergbehörden sowie dem Umweltministerium schreibt er, dass auch nach dem Grubenwasseranstieg noch Lokalitäten mit erhöhten Radonaustritten bestehen bleiben und nicht-tolerierbare Konzentrationen in Gebäuden verursachen könnten. Radon sei einer der am meisten unterschätzten krebserregenden Stoffe. Das Gas ist mit 9 Prozent aller Fälle die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs und damit für 2 Prozent aller Krebstoten verantwortlich. (Kap. 9, S. 46f)

Das heißt: Gefahren bestehen vor allem während des Grubenwasseranstiegs und sie können auch danach bestehen bleiben. Aus den vorgelegten Unterlagen im laufenden Planfeststellungsverfahren ist überhaupt nicht ersichtlich, welche Gebiete von einem Radon-Austritt betroffen sein werden, wie ein verstärkter Radon-Austritt überwacht werden sollte und wie die Gefahren durch diffuse Radon-Ausgasungen beherrscht werden könnten. Daran ändern auch die nun geplanten Messstellen aus unserer Sicht nichts. Es ist darüber hinaus unsäglich, dass die RAG sich nach wie vor weigert, auf eigene Kosten Messungen zu veranlassen.

Der erhöhte Radon-Austritt infolge des Grubenwasseranstiegs ist nur eine von vielen risikobehafteten Unbekannten, die konkrete Gefahren für Leib und Leben beinhalten können. Eine Genehmigung des Grubenwasseranstiegs ist und bleibt für uns ausgeschlossen.“