Grubenwasser: Wirtschaftsministerin in der Verantwortung 19. Dezember 2018 Risiken können nicht ausgeschlossen werden – Landesregierung muss Wort halten Zur Berichterstattung in der Saarbrücker Zeitung, wonach die Bergbehörden eine Entscheidung über die 1. Flutungsphase für 2019 vorgesehen haben, erklärt Barbara Meyer-Gluche, Generalsekretärin der Saar-Grünen: „Rund 7000 Menschen haben ihre Einwendung in dieses Verfahren eingebracht und ihre Befürchtungen über Gefahren für ihr Leib und Leben oder ihr Eigentum vorgebracht. Denn die Risiken einer Grubenflutung auf -320 Meter NN können durch die vorliegenden Gutachten nicht ausgeräumt werden. Sie sind vielfältig und reichen von Bodenbewegungen wie Hebungen und Erderschütterungen, Ausgasungen von Methan und Radon, bis hin zu Trinkwasserverunreinigungen. Auch wenn der vertikale Abstand bis zur Oberfläche und den Trinkwasseraquiferen bei der 1. Flutungsphase noch groß ist, kann eine Beeinträchtigung des Trinkwassers aufgrund einer nachgewiesenen Störung im Scheidter Tal nicht ausgeschlossen werden. Die Landesregierung hat zur Beruhigung der Öffentlichkeit in der Vergangenheit mehrfach wiederholt, dass sie eine Flutung nicht genehmigen wird, wenn Gefahren für Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden können. Dies ist im vorliegenden Fall nachweislich so. Denn darüber hinausgehende Gutachten, die die Risiken ausschließen würden, liegen nicht vor. Die Landesregierung muss hier Wort halten und kann sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Die Argumentation, dass die Landesregierung hiermit nichts zu tun habe und dies ein reiner Verwaltungsakt sei, offenbart ein völlig verqueres Verständnis und schürt zugleich Politikverdrossenheit in der Bevölkerung. Denn wenn über 600.000 Saarländerinnen und Saarländer heute und in der Zukunft betroffen sind, ist das eine hoch politische Frage. Die zuständige Ministerin muss endlich Farbe gegenüber dem Konzern bekennen. Die Flutung darf nicht genehmigt werden.“