Weltfrauentag: Die Hälfte der Macht den Frauen!

Grüne informieren am 8. März ab 12 Uhr vor dem Karstadt Saarbrücken rund ums Thema

Die Saar-Grünen weisen anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März auf die nach wie vor bestehende Ungleichbehandlung von Frauen und Männern in vielen Lebensbereichen hin. Sie fordern Regelungen, um unter anderem das bestehende Lohngefälle und die Unterrepräsentanz von Frauen vor allem in Führungspositionen zu beseitigen. Hierzu erklärt die Generalsekräterin der Saar-Grünen, Barbara Meyer-Gluche:

„Auch im Jahr 2019 sind wir von einer Gleichstellung der Geschlechter in vielen Bereichen, allen voran in der Arbeitswelt, noch weit entfernt. Umso wichtiger ist es, dass wir mit dem alljährlichen Internationalen Frauentag am 8. März auf die Thematik aufmerksam machen und Lösungen erarbeiten, um gegen die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern vorzugehen. So besteht nach wie vor ein diskriminierendes Lohngefälle von 21 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Das liegt nicht nur darin begründet, dass Frauen häufiger weniger gut bezahlten Tätigkeiten, etwa im sozialen Bereich, nachgehen. Denn selbst, wenn sie den gleichen Beruf ausüben, erhalten Frauen durchschnittlich sechs Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Gleiche Arbeit muss endlich gleich entlohnt werden. Daher sehen wir die Bundesregierung gefordert, ein wirksames Entgeltgleichstellungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Auch sind wir von einer paritätischen Verteilung von Männern und Frauen in der Politik noch weit entfernt. Im Landtag des Saarlandes sind gerade mal 17 der 51 Abgeordneten weiblich. Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 12 der saarländischen Verfassung sagen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördert und auf bestehende Nachteile hinwirkt. Deshalb fordern wir, dass Parteien und Wählervereinigungen verpflichtet werden sollen, ihre Wahlvorschläge alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wie es das Bundesland Brandenburg durch ein Paritätsgesetz bereits vormacht. Der Saar-Landtag muss diesem Beispiel folgen und das Landtagswahlrecht durch ein solches Paritätsgesetz ergänzen.”