Tressel/Stoppiera-Wiebelt: Einzelhandelsansiedlungen über die Landesgrenzen hinweg steuern
Als Reaktion auf das starke Besucherwachstum und die Erweiterungspläne für das Zweibrücker Fabrikeinkaufszentrum fordern die Saar-Grünen eine gemeinsame Planungsregion Homburg-Zweibrücken. Angesichts der engen Verflechtung in dieser Region, sei eine über die Grenzen eines Landes hinausgehende gemeinsame Raumentwicklung dringend erforderlich, so Grünen-Landeschef Tressel und die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Homburger Stadtrat, Stoppiera-Wiebelt. Eine aktive Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz verhindere unnötigen Flächenverbrauch und wirke der weiteren Verödung der Stadt- und Ortszentren entgegen.
„Die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel außerhalb der Ortslagen ist nicht nur aus ökologischen und verkehrlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus wirtschaftlichen und sozialen Aspekten meist unsinnig: Die Stadt- und Ortszentren veröden, zahlreiche Arbeitsplätze gehen verloren und soziale Probleme entstehen. Sollte die Erweiterung des Fabrikeinkaufszentrums am alten Zweibrücker Flughafen kommen, sind auch weitere negative Auswirkungen auf die benachbarten Stadtzentren in Homburg, Bexbach, Blieskastel und Neunkirchen nur eine Frage der Zeit. Gerade in Ballungsräumen wie zwischen Homburg und Zweibrücken brauchen Einzelhandelsansiedlungen eine aktive Steuerung über die Landesgrenzen hinweg“, sagt Markus Tressel, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar und Bundestagsabgeordneter.
Tressel und Stoppiera-Wiebelt fordern daher eine gemeinsame Planungsregion. Notwendig sei eine nachhaltige Raumentwicklung, die soziale und wirtschaftliche Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen grenzüberschreitend zusammenbringt. Yvette Stoppiera-Wiebelt, Grünen-Fraktionsvorsitzende im Homburger Stadtrat: „Um der besonderen Verflechtung zwischen Homburg und Zweibrücken Rechnung zu tragen, brauchen wir dringend eine gemeinsame Planungsregion mit nachbarschaftlicher Abstimmung. Weder der Landesentwicklungsplan, noch der Regionalplan Westpfalz dürfen einfach so an der Landesgrenze enden. Die Landesregierung muss die Initiative für eine planerische Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz in dieser Region ergreifen. Im Rahmen eines Staatsvertrages könnte dafür die rechtliche Grundlage gelegt werden.“
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