Bohr: Corona-Verordnung zügig in Landesgesetz überführen

Legitimitäts- und Demokratiedefizit vermeiden +++ Akzeptanz und Vertrauen von Corona-Maßnahmen wahren
 
Vor dem Hintergrund der notwendigen Grundrechtseingriffe infolge der Corona-Krise und einer möglichen zweiten Welle fordern die Saar-Grünen, die Corona-Verordnung zügig in ein formales Landesgesetz zu überführen. Obwohl der Landtag wieder regulär tage, so Grünen-Landesvorstandsmitglied Christian Bohr, hielten dies bislang weder die GroKo, noch die Opposition für notwendig. Der Grünen-Politiker warnt vor einem schleichenden Legitimitäts- und Demokratiedefizit. Seien neue Maßnahmen infolge einer zweiten Welle notwendig, bräuchten diese mehr denn je auch die breite Akzeptanz und das Vertrauen der Menschen.
 
„Die Corona-Krise machte in den vergangenen Monaten gravierende Grundrechtseingriffe notwendig. Obwohl viele Einschränkungen wieder aufgehoben werden konnten, sind immer noch viele einschneidende Maßnahmen, wie etwa Betretungs- und Kontaktbeschränkungen, in Kraft. Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat das Saar-Kabinett über diese massiven Eingriffe in das alltägliche Leben vieler Menschen allein und hinter verschlossenen Türen entschieden. Obwohl der Landtag seit langer Zeit wieder regulär tagt, sogar einen sog. Corona-Ausschuss eingerichtet hat, beteiligt er sich trotz rechtlicher Möglichkeiten nicht angemessen“, kritisiert Christian Bohr, Mitglied im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Saar und Sprecher der Grünen-Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht.
 
Der Grünen-Politiker appelliert an die Große Koalition aus CDU und SPD, die Corona-Rechtsverordnung der Landesregierung zügig in ein formales Landesgesetz zu überführen. Bohr: „Das Grundgesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Landtag die Corona-Regelungen auch durch Gesetz erlassen darf. Angesichts von Grundrechtseingriffen dieser Tragweite sollte dies, wenn immer zeitlich möglich, selbstverständlich sein. Wieso allerdings weder die Große Koalition noch die Opposition von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, obwohl der Landtag wieder regelmäßig tagt, erschließt sich einfach nicht. Auch ein Kontrollgesetz, wie von der Linksfraktion gefordert, kann ein Parlamentsgesetz nicht ersetzen. Landtagsberatungen sorgen regelmäßig für Öffentlichkeit und fachliche Expertise. Ein Gesetzgebungsverfahren führt zu demokratischer Kontrolle und Legitimität.“
 
Angesichts einer möglichen zweiten Corona-Welle, die mit neuen Eingriffen verbunden sein könnte, müsse der Landtag endlich seine Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion angemessen wahrnehmen. Bohr: „Die Menschen im Saarland erwarten, dass das Parlament seine Aufgaben auch erfüllt. Machen es sich die Landtagsfraktionen weiter bequem und schieben die Verantwortung auf die Landesregierung ab, riskieren sie ein ernstes Legitimitäts- und Demokratiedefizit. Gerade bei einer möglichen zweiten Welle mit einschneidenden Maßnahmen kann dies zu Akzeptanzproblemen und einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung führen.“