Bundespolizeigesetz: Mehr Personal statt neuer Befugnisse 1. Dezember 2020 Dillschneider warnt vor Kompetenz-Wirrwarr zwischen Bundes- und Landespolizei Anlässlich des Kompromisses von Union und SPD zum neuen Bundespolizeigesetz fordern die Saar-Grünen mehr Beamtinnen und Beamte statt immer neuer Befugnisse für die Bundespolizei. Grünen-Landesvize Dillschneider warnt vor einem Kompetenz-Wirrwarr zwischen Bundes- und Landespolizei, der angesichts des massiven Personalmangels auf beiden Seiten nicht vertretbar sei. „Die von Union und SPD vorgelegten Eckpunkte zum neuen Bundespolizeigesetz sind ein fauler Kompromiss, der so nicht in Kraft treten darf. Stattdessen brauchen wir mehr Polizistinnen und Polizisten, die vor allem auf den Bahnhöfen und in den Zügen für Sicherheit sorgen“ sagt Jeanne Dillschneider, stellv. Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar. Die Grünen-Politikerin warnt vor einem Kompetenz-Wirrwarr. Dillschneider: „Wenn das Gesetz so in Kraft tritt, ist ein Kompetenz-Wirrwarr zwischen Bundespolizei und Saar-Polizei absehbar, der niemandem weiterhilft. Wir brauchen klare Zuständigkeiten und transparente Rollenverteilung, aber keine parallelen Strukturen und konkurrierende Ermittlungen zwischen den Polizeibehörden angesichts des massiven Personalmangels auf beiden Seiten.“ Zudem sei die geplante Quellentelekommunikationsüberwachung verfassungsrechtlich höchst umstritten. Dillschneider: „Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung erlaubt die Überwachung verschlüsselter Kommunikation. Diese Überwachungsmethode ist verfassungsrechtlich hoch umstritten und greift erheblich in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht liegt bereits vor, so dass die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter abgewartet werden sollte. Das Ausnutzen von Sicherheitslücken durch staatliche Behörden widerspricht außerdem dem Ziel des Bundesinnenministeriums, Cyber Sicherheit zu gewährleisten. Mehr Überwachung bedeutet nicht gleich mehr Sicherheit. Neue Polizeibefugnisse brauchen ein stabiles Fundament im Grundgesetz.“